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2 Betriebssicherheit Betrie bsanlei tung SIPLACE Wafer System (SWS) 2.8 Verriegeln und Anbringen von Warnschildern Ausgabe 02/2018 60 2.8.4 V erantwortung und Pflichten – Es gehört zu den Aufgab en und Pflichten des Inst…
Betriebsanleitung SIPLACE Wafer System (SWS) 2 Betriebssicherheit
Ausgabe 02/2018 2.8 Verriegeln und Anbringen von Warnschildern
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Alternativ: Anbringen von Warnschildern
Ist es möglich, die Maschine mit einem Schloss zu verriegeln, so muss dies durchgeführt wer-
den. Es gibt allerdings Situationen, bei denen zum Freischalten der Energie kein Schloss an-
gebracht werden kann. In diesen Fällen müssen Warnschilder an den freigeschalteten
Maschinen angebracht werden, um die Mitarbeiter davon zu unterrichten, dass die Maschine
zu Servicezwecken freigeschaltet worden ist. Das Schild muss sicher befestigt werden, es
muss von allen Seiten einsehbar sein und darf nur von demjenigen entfernt werden, der es
angebracht hat. 2
Freisetzen gespeicherter Energie
Gespeicherte Energien in der Druckluftversorgung und elektrische Energien in Elektrolytkon-
densatoren müssen durch geeignete Maßnahmen freigesetzt sein. 2
Warten Sie dazu nach dem Abschalten des SIPLACE Wafer System die angegebenen
Entlade- bzw. Druckabbauzeiten ab um am SIPLACE Wafer System gefahrlos arbeiten
zu können.
Überprüfen der Verriegelung.
Testen Sie die Verriegelung des SIPLACE Wafer System.
Folgende Schritte sind nötig, um das SIPLACE Wafer System wieder betriebsbereit zu ma-
chen.
Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Sorgen Sie dafür, dass das autorisierte Personal
sämtliches Werkzeug entfernt und alle Sicherheitseinrichtungen wieder in Kraft setzt.
Unterrichten Sie alle betroffenen Mitarbeiter
Informieren Sie alle Arbeiter in dem betreffenden Bereich, dass die Maschine wieder in
Betrieb genommen wird, ehe Sie auch nur eines der Schlösser bzw. Warnschilder ent-
fernen.
Entfernen der Schlösser/Warnschilder
Jeder dazu autorisierte Mitarbeiter muss sein eigenes Schloss entfernen und unter Ver-
schluss nehmen.
Schalten Sie das SIPLACE Wafer System und die SIPLACE CA4 V2 ein und lassen Sie
während des Betriebs autorisiertes Personal überprüfen, ob die Reparaturen ordnungs-
gemäß durchgeführt worden sind.
2.8.3 Testen
Servicepersonal darf die Schaltungen testen, indem es diese kurzzeitig aktiviert, ohne das Verrie-
gelungsverfahren aufzuheben. Dies allerdings nur, wenn keine weiteren Personen mehr Arbeiten
an der zu testenden Baugruppe ausführen.
Es ist außerordentlich wichtig, dass alle weiteren Starttaster mit dem Warnschild "Nicht in Betrieb
nehmen" gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in dieser Zeit zu
verhindern.
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2.8.4 Verantwortung und Pflichten
– Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Instandhaltungs- und Servicepersonals sicher-
zustellen, dass dieses Verfahren eingehalten wird.
– Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungs-
und Servicepersonals, diesen Personenkreis in dieses Verfahren einzuweisen.
– Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, das Verfahren zum
Verriegeln und Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
2.8.5 Schulung
– Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder
Mitarbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche
Schulungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
– Um festzulegen, wie viel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Ka-
tegorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
– Autorisierte Mitarbeiter.
– Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die In-
standhaltungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Ener-
gieregelung wissen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen
können. Autorisierte Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu fin-
den, die nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der
Elektrik, Mechanik, Hydraulik, Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald
diese Mitarbeiter all diese Energiequellen erkennen können, müssen sie geschult wer-
den, die Energie freizuschalten, zu regeln und gefahrlos freizusetzen.
– Betroffene Mitarbeiter
– Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen,
die deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbei-
ten, dessen Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet
werden muss. Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms
klar gemacht werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/Kennzeich-
nungsverfahren so wichtig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum
sie diese nicht entfernen dürfen.
– Alle anderen Personen
– Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw.
die nicht von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager
und höheres Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu
den Anlagen hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet
werden muss, ist ein gewisses Maß an Schulung angebracht.

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Ausgabe 02/2018 2.9 EGB-Richtlinien
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2.9 EGB-Richtlinien
2.9.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr emp-
findlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (Electrostatic
Sensitive Device). Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder
Verpackungen weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und da-
mit auf die Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin.
EGB können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unterhalb
der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten be-
reits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elekt-
rostatisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen
Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als fehlerhaft er-
kannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten einstellen kann.
2.9.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten
Bauelementen fernzuhalten!
Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von
Mensch, Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!