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Betriebsanleitung SIPLACE HS-50 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.501.xx Ausgabe 01/99 2.1 Sicherheitshinweise
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Å Verwenden Sie nur Originalersatzteile und autorisiertes Zubehör der Fa. Siemens AG. Die
Verwendung anderer Teile beeinträchtigt die Sicherheit und kann die Haftung für die dar-
aus entstehenden Folgen aufheben.
Å Die Betriebssicherheit der SMD -Bestückautomaten ist nur bei bestimmungsgemäßer Ver-
wendung der SMD -Bestückautomaten und Beachtung der Betriebs-/Serviceanleitung ge-
währleistet.
Å Der Maschinenschlüssel zum Öffnen der Türen unterhalb der linken und rechten Bedien-
felder und der Schlüssel für den Schlüsselschalter sind so aufzubewahren, daß sie nur
qualifiziertem Personal zugänglich sind!
Å Falls Eingriffe nötig sind, für die sich in Ihrem Betrieb kein ausreichend geschultes Perso-
nal findet, beauftragen Sie unbedingt einen Servicetechniker der Fa. Siemens AG! Ansprü-
che jedweder Art, die durch unsachgemäßem Eingriff Schäden oder Folgeschäden
verursacht haben, werden von der Siemens AG abgelehnt!
Å Die Bediener der Maschine dürfen nur solche Tätigkeiten ausführen, für die sie ausrei-
chend eingewiesen sind und die sie vollständig beherrschen!
Å Beachten Sie die speziellen Sicherheitsvorschriften Ihres Landes!
Å Die Schutzeinrichtungen dürfen nicht verändert werden. Insbesondere ist es verboten,
Schutzschalter zu überbrücken oder Schutzeinrichtungen zu entfernen.
Å Werden beim Betrieb der Maschine wesentliche Gefahrenmomente erkannt, ist der Betrei-
ber der Maschine verpflichtet, dem Hersteller unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zu
machen, damit der Hersteller entsprechende Maßnahmen zur Verringerung des Gefähr-
dungspotentials ergreifen kann.
GEFAHR Diese Maschine wird elektrisch betrieben. Beim Betrieb
elektrischer Geräte stehen zwangsläufig bestimmte Teile unter gefährlicher Spannung! Schal-
ten Sie den Hauptschalter aus und trennen Sie den Automaten von der Netzversorgung, wenn
Sie Arbeiten an stromführenden Teilen durchführen. Das Nichtbeachten sämtlicher Hinweise
kann zu Tod, schwerer Körperverletzung und/oder erheblichen Sachschäden führen!
WARNUNG Trotz aller vom Hersteller vorgesehener Sicherheitsmaßnah-
men kann ein unsachgemäßer Betrieb des Automaten schwere Körperverletzungen (z.B.
durch das Portal) und/oder erheblichen Sachschaden zur Folge haben! Sicherer Betrieb der
Maschine setzt voraus, daß diese von qualifiziertem Personal sachgemäß unter Beachtung
aller Warnhinweise bedient wird! Bestimmte Aktionen an der Maschine (z.B. Einrichtarbeiten)
erfordern eine über den Inhalt dieser Anleitung hinausgehende Schulung.
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Die folgende Abbildung zeigt Ihnen die Lage der Warnschilder an der Grundmaschine.
Pos. 1 der Abbildung über die Warnschilder an der Grundmaschine
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Pos. 2 der Abbildung über die Warnschilder an der Grundmaschine
Pos. 3 der Abbildung über die Warnschilder am Automaten
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Diese Maschine kann auf Grund elektrischer Spannungen und Ströme sowie
auf Grund mechanischer, thermischer oder chemischer Vorgänge Gefahren
bringen, die zu Körperverletzungen und Sachschäden führen.
Unbedingte Voraussetzung für den Betrieb der Maschine ist deshalb, daß sie
- nur für den vorgesehenen Zweck verwendet wird
- nur mit Personal betrieben wird, das die erforderliche Qualifikation
besitzt und eine Schulung und Anweisung erhalten hat
- in ihren Schutzeinrichtungen unverändert bleibt. Überbrücken von
Schutzschaltern, Entfernen von Schutzeinrichtungen sind unzulässig.
Wenn beim Betrieb der Maschine wesentliche Gefahren erkannt werden,
dann ist der Betreiber verpflichtet, dem Hersteller eine schriftliche Mitteilung
zu machen, damit dieser entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.
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The operating voltages and currents of the machine, together with ist
mechanical, thermal and chemical characteristics can result in personal injury
or damage to the machine if the correct guidelines are not followed.
The mandatory requirements for operating the machine are as follows:
- the machine must only be used for ist intended purpose
- the machine must only be operated by personnel having the required
qualifications and who have received the necessary training and
instructions
- the protective facilities in and on the machine must remain unchanged.
It is not permitted to bypass safety switches or remove any safety
facilities.
If, while the machine is in operation, any fault is discovered, the operator is
obliged to report this in writing to the manufacturer so that corrective
measures can be taken.
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