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Betriebsanleitung SIPLACE HS-50 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.501.xx Ausgabe 01/99 2.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern
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5. Freisetzen gespeicherter Energie
Gespeicherte Energien in der Druckluftversorgung und elektrische Energien in Elektrolyt-
kondensatoren müssen durch geeignete Maßnahmen freigesetzt sein.
– Warten Sie dazu nach dem Abschalten des Automaten die angegebenen Entlade- bzw.
Druckabbauzeiten ab, um am Automaten gefahrlos arbeiten zu können.
6. Überprüfen der Verriegelung.
Testen Sie die Verriegelung des Automaten, indem Sie einfach den Start-Taster drücken.
7. Folgende Schritte sind nötig, um den Automaten wieder betriebsbereit zu machen.
8. Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Sorgen Sie dafür, daß das autorisierte Personal sämt-
liches Werkzeug entfernt und alle Sicherheitseinrichtungen wieder in Kraft setzt.
9. Unterrichten Sie alle betroffenen Mitarbeiter
Informieren Sie alle Arbeiter in dem betreffenden Bereich, daß die Maschine wieder in Be-
trieb genommen wird, ehe Sie auch nur eines der Schlösser bzw. Warnschilder entfernen.
10.Entfernen der Schlösser/Warnschilder
Jeder dazu autorisierte Mitarbeiter muß sein eigenes Schloß entfernen und unter Ver-
schluß nehmen.
11.Schalten Sie den Automaten ein und lassen Sie während des Betriebs autorisiertes Per-
sonal überprüfen, ob die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
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Wartungspersonal oder Elektriker dürfen die Schaltungen testen, indem sie diese kurzzeitig
aktivieren, ohne das Verriegelungsverfahren aufzuheben. Dies allerdings nur, wenn keine
weiteren Personen mehr Arbeiten an der zu testenden Baugruppe ausführen.
Es ist außerordentlich wichtig, daß alle weiteren Startschalter mit dem Warnschild „Nicht in
Betrieb nehmen“ gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in die-
ser Zeit zu verhindern.
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1. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Wartungspersonals und der Elektriker si-
cherzustellen, daß dieses Verfahren eingehalten wird.
2. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Wartungsper-
sonal und der Elektriker, sein Personal in dieses Verfahren einzuweisen.
3. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung
des Sicherheitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und
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2.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern Softwareversion SR.501.xx Ausgabe 01/99
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den Managern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum
Verriegeln und Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
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1. Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, daß jeder Mitarbeiter geschult werden muß, nicht jeder
Mitarbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche
Schulungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
2. Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei
Kategorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
3. Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die War-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung
wissen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autori-
sierte Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf
den ersten Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik,
Hydraulik, Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese
Energiequellen erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschal-
ten, zu regeln und gefahrlos freizusetzen.
4. Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die
deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten,
dessen Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet wer-
den muß. Diesen Mitarbeitern muß das Wesen des Energieregelungsprograms klar ge-
macht werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/
Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen
und warum sie diese nicht entfernen dürfen.
5. Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die
nicht von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Ingenieure, Ma-
nager und höheres Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug
zu den Anlagen hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeich-
net werden muß, ist ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
6. Um das Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren zu analisieren, wird die mit Sicherheits-
fragen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rah-
men dieser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des
Verfahrens befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Ver-

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fahren formal überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
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Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.
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Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr
empfindlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist
’EGB’. Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’
(Electrostatic Sensitive Device). Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Bau-
gruppenträgern oder Verpackungen weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährde-
ten Bauelementen und damit auf die Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen
hin.
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Å Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten
Bauelementen fernzuhalten!
Å Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von
Mensch, Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
EGBs können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unterhalb
der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten be-
reits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elektro-
statisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen
Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als
fehlerhaft erkannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten
einstellen kann.