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Betriebsanleitung SIPLACE HS-50 2 Betriebssicherheit Softwareversion SR.501.xx Ausgabe 01/99 2. 7 EGB-Richtlinien 85 fahren fo rmal übe rprüfen ode r eine er neute Sc hulung z um V erfahren ve ranlasse n. hEH US U…
2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE HS-50
2.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern Softwareversion SR.501.xx Ausgabe 01/99
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den Managern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum
Verriegeln und Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
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1. Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, daß jeder Mitarbeiter geschult werden muß, nicht jeder
Mitarbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche
Schulungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
2. Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei
Kategorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
3. Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die War-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung
wissen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autori-
sierte Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf
den ersten Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik,
Hydraulik, Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese
Energiequellen erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschal-
ten, zu regeln und gefahrlos freizusetzen.
4. Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die
deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten,
dessen Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet wer-
den muß. Diesen Mitarbeitern muß das Wesen des Energieregelungsprograms klar ge-
macht werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/
Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen
und warum sie diese nicht entfernen dürfen.
5. Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die
nicht von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Ingenieure, Ma-
nager und höheres Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug
zu den Anlagen hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeich-
net werden muß, ist ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
6. Um das Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren zu analisieren, wird die mit Sicherheits-
fragen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rah-
men dieser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des
Verfahrens befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Ver-

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fahren formal überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
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Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.
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Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr
empfindlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist
’EGB’. Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’
(Electrostatic Sensitive Device). Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Bau-
gruppenträgern oder Verpackungen weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährde-
ten Bauelementen und damit auf die Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen
hin.
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Å Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten
Bauelementen fernzuhalten!
Å Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von
Mensch, Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
EGBs können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unterhalb
der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten be-
reits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elektro-
statisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen
Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als
fehlerhaft erkannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten
einstellen kann.
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Grundsätzlich gilt, daß elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugrup-
pen auf keinen Fall so an, daß dabei Bauelementepins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
Å wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
Å wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muß der eigene Körper entladen werden.
Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, daß unmittelbar vorher ein leitfähiger, ge-
erdeter Gegenstand berührt wird (beispielsweise metallblanke Schaltschrankteile, eine Was-
serleitung usw.).
Bringen Sie Baugruppen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stoffen in Berührung,
z.B. Kunststoffolien, isolierende Tischplatten oder Bekleidungsteile aus Kunstfaser.
Legen Sie Baugruppen nur auf leitfähigen Unterlagen ab (Tisch mit EGB-Auflage, leitfähiger
EGB-Schaumstoff, EGB-Verpackungsbeutel, EGB-Transportbehälter).
Bringen Sie Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren oder Fernseh-
geräten. Halten Sie zum Bildschirm einen Mindestabstand von > 10 cm ein.
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An den Baugruppen darf nur dann gemessen werden, wenn
– das Meßgerät geerdet ist (z.B über Schutzleiter) oder
– vor dem Messen bei potentialfreiem Meßgerät der Meßkopf kurzzeitig entladen wird (z.B
metallblankes Steuerungsgehäuse berühren).
Å Verwenden Sie nur einen geerdeten Lötkolben, wenn Sie löten.
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Å Bewahren Sie Baugruppen und Bauelemente grundsätzlich in leitfähiger Verpackung (z.B.
metallisierten Kunststoffschachteln oder Metallbüchsen) auf bzw. versenden Sie diese
auch in leitfähiger Verpackung.
Sind Verpackungen nicht leitend, müssen Sie die Baugruppen vor dem Verpacken leitend
umhüllen werden. Verwenden Sie dazu beispielsweise leitfähigen Schaumgummi, EGB-