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2 Sicherheit 2.8 EGB-Richtlinien Betriebsanleitung ASM ProcessLens Dual-lane 06/2018 43 ● Betroffene Mitarbeiter – Dies sind Mitarbeiter, die die Maschinen oder Baugruppen bedienen, die deaktiviert wer- den sollen. Außer…

2 Sicherheit
2.7 Vorgehensweise zum Verriegeln der Maschine und Anbringen von Warnschildern
42 Betriebsanleitung ASM ProcessLens Dual-lane 06/2018
► Die folgenden Schritte müssen eingehalten werden, um die Maschine wieder in den Betriebs-
zustand zu bringen:
– Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Befugte Mitarbeiter sollten ihre Werkzeuge entfernen
und alle Sicherheitseinrichtungen wieder reinstallieren.
– Benachrichtigen Sie alle betroffenen Mitarbeiter.
– Informieren Sie alle Arbeiter in dem betroffenen Bereich, dass die Maschine wieder in
Betrieb genommen wird, bevor Sie Schlösser bzw. Warnschilder entfernen.
– Entfernen Sie die Schlösser/Warnschilder.
– Jeder dazu befugte Mitarbeiter muss sein Schloss entfernen und unter Verschluss neh-
men. Jeder befugte Mitarbeiter verfügt über ein eigenes Schloss.
– Schalten Sie die Maschine ein. Befugte Mitarbeiter sollten den Betrieb beobachten, um si-
cherzustellen, dass die Reparaturen korrekt durchgeführt wurden.
Sehen Sie dazu auch...
2 2.5.2.1 "Position der Schalter und Tasten an der Maschine" [}35]
2.7.3 Tests
Wartungspersonal kann die Schaltkreise testen, indem sie aktiviert werden, ohne die Verriegelung
rückgängig zu machen. Dies darf nur erfolgen, wenn keine Personen Arbeiten an der zu testenden
Baugruppe durchführen.
Es ist außerordentlich wichtig, dass alle Remote-Starttasten mit dem Warnschild "Nicht in Betrieb
nehmen" gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in dieser Zeit zu
verhindern.
2.7.4 Zuständigkeiten und Verpflichtungen
●
Das Instandhaltungs- und Wartungspersonal ist dafür zuständig, sicherzustellen, dass dieses
Verfahren eingehalten wird.
●
Der unmittelbar Vorgesetzte des Instandhaltungs- und Wartungspersonals ist dafür zuständig,
sein Personal in dieses Verfahren einzuweisen.
●
Der Sicherheitsbeauftragte ist, mit Unterstützung des Sicherheitsausschusses, des Gesund-
heitsdienstes und der verschiedenen Abteilungsleiter und stellvertretenden Vorsitzenden,
dafür zuständig, das Verfahren zum Verriegeln und Kennzeichnen zu führen und zu verwal-
ten.
2.7.5 Schulung
●
Mitarbeiterschulung:
– Es ist erforderlich, dass alle Mitarbeiter eine Schulung zu den Sicherheitsbestimmungen
erhalten. Natürlich ist nicht jeder Mitarbeiter in gleicher Weise von der Gefahr betroffen
oder an der Verriegelung/Kennzeichnung beteiligt. Daher sind nicht für jeden Mitarbeiter
die gleichen umfangreichen Schulungsmaßnahmen erforderlich.
– Um zu ermitteln, wie viel Schulung jeder Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei
Gruppen unterteilt. Jede Gruppe erhält eine im Umfang angepasste Schulung.
●
Befugte Mitarbeiter:
– Diese Mitarbeiter bringen die Schlösser und Warnschilder an und führen auch die Instand-
haltungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb die umfangreichste Schulung
zur Spannungskontrolle erhalten. Zunächst müssen sie alle Spannungsquellen kennen
und messen können. Befugte Mitarbeiter müssen auch Spannungsquellen finden können,
die nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen sind. Dies beinhaltet Spannungsquel-
len im Bereich Elektrik, Mechanik, Hydraulik, Pneumatik, Chemie, Wärme und Gravitation.
Wenn die Mitarbeiter diese Spannungsquellen erkennen können, müssen sie eine Schu-
lung erhalten, wie sie die Spannung gefahrlos isolieren, kontrollieren und freisetzen kön-
nen.

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2.8 EGB-Richtlinien
Betriebsanleitung ASM ProcessLens Dual-lane 06/2018 43
●
Betroffene Mitarbeiter
– Dies sind Mitarbeiter, die die Maschinen oder Baugruppen bedienen, die deaktiviert wer-
den sollen. Außerdem sind dies auch Mitarbeiter, die in einem Bereich mit Ausstattung ar-
beiten, die verriegelt oder gekennzeichnet wird. Diese Mitarbeiter müssen wissen, wie bei
dem Verfahren zur Spannungskontrolle vorgegangen wird. Zudem müssen sie wissen,
warum es wichtig ist, eine Verriegelung/Kennzeichnung anzubringen, wie Schilder zur
Kennzeichnung und Verriegelungen aussehen und warum sie diese Schilder bzw. Verrie-
gelungen nicht entfernen dürfen.
●
Alle anderen Personen
– Dies sind alle Mitarbeiter, die nicht befugt bzw. nicht von diesem Verfahren betroffen sind.
Dazu gehören Büropersonal, Manager und höheres Management. Auch wenn dieser Per-
sonenkreis keinen direkten Bezug zu den Anlagen hat, die verriegelt bzw. gekennzeichnet
werden, ist ein gewisses Maß an Schulung erforderlich.
– Um das Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren zu bewerten, führt die Sicherheitsabtei-
lung regelmäßig Inspektionen durch. Im Rahmen dieser Inspektion dokumentiert die Si-
cherheitsabteilung, ob alle Aspekte des Verfahrens befolgt werden. Die Sicherheitsabtei-
lung veranlasst eine Nachschulung in einem Unterrichtsraum oder eine erneute Schulung
zu dem Verfahren.
2.7.6 Prüfung
Dieses Verfahren wird geprüft und bei Bedarf geändert; dies erfolgt mindestens einmal pro Jahr.
2.8 EGB-Richtlinien
2.8.1 Was bedeutet EGB?
Abb.28: EGB-Aufkleber
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen
bzw. Bauelementen in MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen
Bauelemente sind technologisch bedingt sehr empfindlich gegen
Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für elektrostatisch gefährdete Baugruppen ist
EGB. Daneben findet man häufig auch die international gebräuch-
liche Bezeichnung ESD (Electrostatic Sensitive Device). Nebenste-
hendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern
oder Verpackungen weist auf die Verwendung von elektrostatisch ge-
fährdeten Bauelementen und damit auf die Berührungsempfind-
lichkeit der betreffenden Baugruppen hin.
EGBs können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unterhalb der Wahrneh-
mungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten bereits dann auf, wenn ein Bau-
element oder eine Baugruppe von einem nicht elektrostatisch entladenen Menschen berührt wird.
Bauelemente, die solchen Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen
nicht sofort als fehlerhaft erkannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhal-
ten einstellen kann.
2.8.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
► Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten
Bauelementen fernzuhalten!
► Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von Mensch,
Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!

2 Sicherheit
2.8 EGB-Richtlinien
44 Betriebsanleitung ASM ProcessLens Dual-lane 06/2018
2.8.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies we-
gen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen auf kei-
nen Fall so an, dass dabei Bauelemente-Pins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden:
●
wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
●
wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muss der eigene Körper entladen werden. Dies
kann in einfachster Weise dadurch geschehen, dass unmittelbar vorher ein leitfähiger, geerdeter
Gegenstand berührt wird (beispielsweise metallblanke Schaltschrankteile, eine Wasserleitung
usw.).
Bringen Sie Baugruppen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stoffen in Berührung, z.B.
Kunststoff-Folien, isolierende Tischplatten oder Bekleidungsteile aus Kunstfaser.
Legen Sie Baugruppen nur auf leitfähigen Unterlagen ab (Tisch mit EGB-Auflage, leitfähiger EGB-
Schaumstoff, EGB-Verpackungsbeutel, EGB-Transportbehälter).
Bringen Sie Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren oder Fernsehern.
Halten Sie mindestens einen Abstand von 10 cm zu Monitoren ein.
2.8.4 Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
An den Baugruppen darf nur unter folgenden Bedingungen eine Messung durchgeführt werden:
●
Das Messgerät ist geerdet (z. B. über Schutzleiter) oder
●
vor dem Messen wird bei potentialfreiem Messgerät der Messkopf kurzzeitig entladen (z.B.
metallblankes Steuerungsgehäuse berühren).
► Verwenden Sie nur einen geerdeten Lötkolben, wenn Sie Lötarbeiten durchführen.
2.8.5 Versenden von EGB-Baugruppen
► Bewahren Sie Baugruppen und Bauelemente grundsätzlich in leitfähiger Verpackung (z.B.
metallisierten Kunststoffschachteln oder Metallbüchsen) auf bzw. versenden Sie diese auch in
leitfähiger Verpackung.
► Sind Verpackungen nicht leitend, müssen Sie die Baugruppen vor dem Verpacken leitend um-
hüllen. Verwenden Sie dazu beispielsweise leitfähigen Schaumgummi, EGB-Beutel, Haus-
halts-Alufolie oder Papier. Unter keinen Umständen dürfen Sie Kunststofftüten oder -folien
verwenden.
► Achten Sie bei Baugruppen mit eingebauten Batterien darauf, dass die leitfähige Verpackung
die Batterieanschlüsse nicht berührt oder kurz schließt und decken Sie gegebenenfalls
Anschlüsse zuvor mit Isolierband oder Isoliermaterial ab.