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2 Betriebssicherheit Bedienungsanleitu ng Docking Station BE-Wagen SIPLACE SX 2.1 Sicherheitshinweise Ausgabe 02/2018 20 2.1.2 Qualifiziertes Personal Analog zur Bedienung sanleitung des SIPLACE Best ückautomaten bedeute…

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Bedienungsanleitung Docking Station BE-Wagen SIPLACE SX 2 Betriebssicherheit
Ausgabe 02/2018 2.1 Sicherheitshinweise
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2 Betriebssicherheit
2.1 Sicherheitshinweise
2.1.1 Konvention zur Verwendung von Gefahrensymbolen
Diese Anleitung enthält Hinweise, die Sie zu Ihrer persönlichen Sicherheit sowie zur Vermeidung
von Sachschäden beachten müssen. Die Hinweise sind durch Warndreiecke hervorgehoben und
je nach Gefährdungsgrad folgendermaßen dargestellt:
2
2
2
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GEFAHR
Definition
Gefahr im Sinne dieser Anleitung bedeutet, dass Tod, schwererperverletzung oder
erheblicher Sachschaden eintreten werden, wenn die Gefahrenhinweise nicht beachtet
werden.
WARNUNG
Definition
Warnung im Sinne dieser Anleitung bedeutet, dass Tod, schwere Körperverletzung oder
erheblicher Sachschaden eintreten können, wenn die Warnhinweise nicht beachtet
werden.
VORSICHT
Definition
Vorsicht im Sinne dieser Anleitung bedeutet, dass eine leichte Körperverletzung oder ein
Sachschaden eintreten kann, wenn die Vorsichtshinweise nicht beachtet werden.
HINWEIS
Definition
Ein Hinweis im Sinne dieser Anleitung ist eine wichtige Information über das Produkt
oder den jeweiligen Teil der Anleitung, auf die besonders aufmerksam gemacht werden
soll.
2 Betriebssicherheit Bedienungsanleitung Docking Station BE-Wagen SIPLACE SX
2.1 Sicherheitshinweise Ausgabe 02/2018
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2.1.2 Qualifiziertes Personal
Analog zur Bedienungsanleitung des SIPLACE Bestückautomaten bedeutet qualifiziertes bzw.
ausreichend geschultes Personal, dass diese Personen mit der Aufstellung, dem Betrieb und der
Instandhaltung der Docking Station inklusive der SIPLACE-Bestückautomaten und der Zusatzge-
räte vertraut sind und über eine entsprechende Qualifikation verfügen, wie z. B.:
Die Ausbildung oder Unterweisung bzw. Berechtigung, Stromkreise und Anlagenteile gemäß
den Standards der Sicherheitstechnik ein- und auszuschalten, freizuschalten, zu erden oder
zu kennzeichnen.
Die Ausbildung oder Unterweisung gemäß den Standards der Sicherheitstechnik in Pflege
und Gebrauch einer angemessenen Sicherheitsausrüstung und der an der Docking Station
verfügbaren „Notwendigen Schutzausrüstungen“.
Die Schulung beim Hersteller für Einrichter bzw. Servicetechniker für die Docking Station und
den SIPLACE-Bestückautomaten.
Die Schulung in Erster Hilfe.
Zur Gewährleistung der Sicherheit stellen wir Anforderungen an die Benutzer der Maschine, die
unbedingt einzuhalten sind. Nur Personen, die den Anforderungen genügen, sind berechtigt, mit
der Maschine zu arbeiten.
Als Benutzer bezeichnen wir alle Personen, die mit der Maschine arbeiten. Da die Anforderungen
an diese Benutzer stark von ihrer Tätigkeit abhängen, unterscheiden wir folgende Benutzerrollen:
Bediener 2
Der Bediener darf an der Maschine nur die Tätigkeiten ausführen, die im Normalbetrieb notwendig
sind, um einen automatischen Ablauf zu gewährleisten. Alle anderen, notwendigen Tätigkeiten
werden in der Regel zusammen mit der qualifizierten Person durchgeführt. Wird zum Beseitigen
einer Störung Werkzeug (z. B. Abschrauben von Abdeckungen) benötigt fällt dies unter die Be-
triebsart Sonderbetrieb und darf nur von einer qualifizierten Person ausgeführt werden.
Betreiber 2
2
Der Betreiber ist der Vertragspartner des Herstellers. Der Hersteller kann ihn beim Erwerb der Ma-
schine rechtlich zu Auflagen verpflichten.
Der Betreiber führt die Maschine seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu und autorisiert
Personen, die zur Arbeit an der Maschine in einer der definierten Benutzerrollen berechtigt sind.
Ihm obliegt auch die Pflicht zur Instruktion der Benutzer.
HINWEIS
Der Bediener ist ebenfalls dazu verpflichtet, das Kapitel „Sicherheit“ zu lesen.
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Servicetechniker 2
Der Servicetechniker ist Mitarbeiter des Herstellers und betreut die Maschine im Sonderbetrieb
bei der Behebung von Störungen und bei der Inbetriebnahme. Der Servicetechniker ist dazu ver-
pflichtet, bei jeglichen Arbeiten an der Maschine die evtl. vorhandenen Transport- und Montagesi-
cherungen anzubringen.
Er ist eine Fachkraft mit mechanischer oder elektrotechnischer Berufsausbildung.
2
2.1.3 Wichtige Hinweise zur Betriebssicherheit
Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit müssen die nachfolgend genannten Punkte unbe-
dingt beachtet werden.
2.1.3.1 Allgemeines
2
Beachten Sie die in den Anleitungen angegebenen Sicherheitsvorschriften.
Beachten Sie zudem die speziellen Sicherheitsvorschriften Ihres Landes!
Nehmen Sie ohne schriftliche Einwilligung des Herstellers keine Veränderungen an der Ma-
schine vor.
Die Netzkabel müssen so gekennzeichnet sein, dass Sie zu den einzelnen Modulen der Be-
stück-/Produktionslinie eindeutig zugeordnet werden können.
Alle Kabel (Netz- und Schnittstellenkabel) zur Docking Station müssen so verlegt und befes-
tigt sein, dass niemand darüber stolpern kann.
Ersetzen Sie umgehend falsch angebrachte, fehlende oder schlecht lesbare Warn- und Ge-
fahrschilder. Reinigen Sie die Schilder, wie in dieser Anleitung angegeben.
Abdeckungen an der Docking Station, die nur mittels Werkzeug oder Maschinenschlüssel zu
entfernen oder zu öffnen sind, dürfen nur durch hierfür autorisiertes Personal entfernt wer-
den.
Es ist ausdrücklich verboten, Schutzmaßnahmen (inkl. Abfragelemente, wie Sicherheits-
grenztaster und Lichtschranken) zu verändern / zu überbrücken.
HINWEIS
Analog sind zu den Benutzerrollen die Kapitel „Benutzerklassifizierung“, „Betriebssicher-
heit“ und „Schulung“ in der Betriebsanleitung des Bestückautomaten zu beachten.
GEFAHR
Schwere Körperverletzung und Sachschaden bei nicht bestimmungsgemäßen Betrieb!
Trotz aller, vom Hersteller, vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen kann ein unsachge-
mäßer Betrieb der Docking Station oder unsachgemäße Vorgehensweise bei Instandhal-
tung, Einstellung, Servicearbeiten oder Installation eine schwere Körperverletzung bis
Tod und/oder erheblichen Sachschaden zur Folge haben.