00198368-01_UM_SIPLACESX12-DockingStation_DE_EN_ZH - 第21页

Bedienungsanleitung Docking Station BE- Wagen SIPLACE SX 2 Betriebssiche rheit Ausgabe 02/2018 2.1 Sicherheitshinweise 21 Servicetechniker 2 Der Servicetechniker ist Mitarbeiter des Herste llers und betreut die Maschine …

100%1 / 116
2 Betriebssicherheit Bedienungsanleitung Docking Station BE-Wagen SIPLACE SX
2.1 Sicherheitshinweise Ausgabe 02/2018
20
2.1.2 Qualifiziertes Personal
Analog zur Bedienungsanleitung des SIPLACE Bestückautomaten bedeutet qualifiziertes bzw.
ausreichend geschultes Personal, dass diese Personen mit der Aufstellung, dem Betrieb und der
Instandhaltung der Docking Station inklusive der SIPLACE-Bestückautomaten und der Zusatzge-
räte vertraut sind und über eine entsprechende Qualifikation verfügen, wie z. B.:
Die Ausbildung oder Unterweisung bzw. Berechtigung, Stromkreise und Anlagenteile gemäß
den Standards der Sicherheitstechnik ein- und auszuschalten, freizuschalten, zu erden oder
zu kennzeichnen.
Die Ausbildung oder Unterweisung gemäß den Standards der Sicherheitstechnik in Pflege
und Gebrauch einer angemessenen Sicherheitsausrüstung und der an der Docking Station
verfügbaren „Notwendigen Schutzausrüstungen“.
Die Schulung beim Hersteller für Einrichter bzw. Servicetechniker für die Docking Station und
den SIPLACE-Bestückautomaten.
Die Schulung in Erster Hilfe.
Zur Gewährleistung der Sicherheit stellen wir Anforderungen an die Benutzer der Maschine, die
unbedingt einzuhalten sind. Nur Personen, die den Anforderungen genügen, sind berechtigt, mit
der Maschine zu arbeiten.
Als Benutzer bezeichnen wir alle Personen, die mit der Maschine arbeiten. Da die Anforderungen
an diese Benutzer stark von ihrer Tätigkeit abhängen, unterscheiden wir folgende Benutzerrollen:
Bediener 2
Der Bediener darf an der Maschine nur die Tätigkeiten ausführen, die im Normalbetrieb notwendig
sind, um einen automatischen Ablauf zu gewährleisten. Alle anderen, notwendigen Tätigkeiten
werden in der Regel zusammen mit der qualifizierten Person durchgeführt. Wird zum Beseitigen
einer Störung Werkzeug (z. B. Abschrauben von Abdeckungen) benötigt fällt dies unter die Be-
triebsart Sonderbetrieb und darf nur von einer qualifizierten Person ausgeführt werden.
Betreiber 2
2
Der Betreiber ist der Vertragspartner des Herstellers. Der Hersteller kann ihn beim Erwerb der Ma-
schine rechtlich zu Auflagen verpflichten.
Der Betreiber führt die Maschine seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu und autorisiert
Personen, die zur Arbeit an der Maschine in einer der definierten Benutzerrollen berechtigt sind.
Ihm obliegt auch die Pflicht zur Instruktion der Benutzer.
HINWEIS
Der Bediener ist ebenfalls dazu verpflichtet, das Kapitel „Sicherheit“ zu lesen.
Bedienungsanleitung Docking Station BE-Wagen SIPLACE SX 2 Betriebssicherheit
Ausgabe 02/2018 2.1 Sicherheitshinweise
21
Servicetechniker 2
Der Servicetechniker ist Mitarbeiter des Herstellers und betreut die Maschine im Sonderbetrieb
bei der Behebung von Störungen und bei der Inbetriebnahme. Der Servicetechniker ist dazu ver-
pflichtet, bei jeglichen Arbeiten an der Maschine die evtl. vorhandenen Transport- und Montagesi-
cherungen anzubringen.
Er ist eine Fachkraft mit mechanischer oder elektrotechnischer Berufsausbildung.
2
2.1.3 Wichtige Hinweise zur Betriebssicherheit
Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit müssen die nachfolgend genannten Punkte unbe-
dingt beachtet werden.
2.1.3.1 Allgemeines
2
Beachten Sie die in den Anleitungen angegebenen Sicherheitsvorschriften.
Beachten Sie zudem die speziellen Sicherheitsvorschriften Ihres Landes!
Nehmen Sie ohne schriftliche Einwilligung des Herstellers keine Veränderungen an der Ma-
schine vor.
Die Netzkabel müssen so gekennzeichnet sein, dass Sie zu den einzelnen Modulen der Be-
stück-/Produktionslinie eindeutig zugeordnet werden können.
Alle Kabel (Netz- und Schnittstellenkabel) zur Docking Station müssen so verlegt und befes-
tigt sein, dass niemand darüber stolpern kann.
Ersetzen Sie umgehend falsch angebrachte, fehlende oder schlecht lesbare Warn- und Ge-
fahrschilder. Reinigen Sie die Schilder, wie in dieser Anleitung angegeben.
Abdeckungen an der Docking Station, die nur mittels Werkzeug oder Maschinenschlüssel zu
entfernen oder zu öffnen sind, dürfen nur durch hierfür autorisiertes Personal entfernt wer-
den.
Es ist ausdrücklich verboten, Schutzmaßnahmen (inkl. Abfragelemente, wie Sicherheits-
grenztaster und Lichtschranken) zu verändern / zu überbrücken.
HINWEIS
Analog sind zu den Benutzerrollen die Kapitel „Benutzerklassifizierung“, „Betriebssicher-
heit“ und „Schulung“ in der Betriebsanleitung des Bestückautomaten zu beachten.
GEFAHR
Schwere Körperverletzung und Sachschaden bei nicht bestimmungsgemäßen Betrieb!
Trotz aller, vom Hersteller, vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen kann ein unsachge-
mäßer Betrieb der Docking Station oder unsachgemäße Vorgehensweise bei Instandhal-
tung, Einstellung, Servicearbeiten oder Installation eine schwere Körperverletzung bis
Tod und/oder erheblichen Sachschaden zur Folge haben.
2 Betriebssicherheit Bedienungsanleitung Docking Station BE-Wagen SIPLACE SX
2.1 Sicherheitshinweise Ausgabe 02/2018
22
Nach jedem Eingriff in die Maschine (Wartung, Reparatur etc.) ist vom „Servicetechniker“
oder der „Qualifizierten Person“ ein Testlauf durchzuführen.
Falls Eingriffe nötig sind, für die sich in Ihrem Betrieb kein ausreichend geschultes und auto-
risiertes Personal findet, beauftragen Sie unbedingt einen Servicetechniker des Herstellers!
Ansprüche jedweder Art, die durch unsachgemäßem Eingriff Schäden oder Folgeschäden
verursacht haben, werden vom Hersteller abgelehnt!
Werden beim Betrieb der Docking Station inklusive dessen Zusammenwirken mit den SIP-
LACE-Bestückautomaten oder anderen anschließenden Modulen wesentliche Gefahrenmo-
mente erkannt, ist der Betreiber der Maschinen verpflichtet, dem Hersteller unverzüglich eine
schriftliche Mitteilung zu machen, damit dieser entsprechende Maßnahmen zur Verringerung
des Gefährdungspotenzials ergreifen kann.
2.1.3.2 Zur Sicherheit von Personen und Bedienpersonal
Der Bediener der Maschine darf nur solche Tätigkeiten ausführen, für die er ausreichend ein-
gewiesen ist und die er vollständig beherrscht.
Die in der Bedienungsanleitung definierten Aufgaben für die einzelnen Benutzerrollen im Nor-
mal- und Sonderbetrieb sind einzuhalten.
Öffnen Sie niemals eine Schutztüre / Schutzabdeckung der Docking Station oder des SIP-
LACE-Bestückautomaten oder anderer angrenzender Module, wenn Sie mit dem Ablauf und
der Funktion dieser Maschinen nicht vollständig vertraut sind!
Die Schutztüren und Schutzabdeckungen der Docking Station und die Schutzhauben und
Schutzabdeckungen des SIPLACE-Bestückautomaten dürfen nur dann geöffnet werden,
wenn Sie für die aktuell auszuführenden Arbeiten dazu in der Bedienungsanleitung, in einer
weiteren Anleitung oder am Bildschirm des Stationsrechners aufgefordert werden oder wenn
die Maschinen ausgeschaltet und energielos sind und richtig gesichert sind.
Tragen Sie zu Ihrer Sicherheit eine Berufskleidung, die den Richtlinien der Berufsgenossen-
schaft bzw. den Vorschriften ihres Landes entspricht, wie beispielsweise Sicherheitsschuhe,
Haarnetz, oder keine Kleidung mit weiten Ärmeln etc.
Reduzieren Sie das Gefahrenrisiko, indem sie keine Bänder, Ketten oder Krawatten am Ar-
beitsplatz tragen.
Personen mit langen Haaren müssen eine Haarschutzhaube tragen.
Die Docking Station darf nicht mit Spritzwasser oder anderen Flüssigkeiten in Kontakt kom-
men. Auch eine Reinigung mit nassen Tüchern ist verboten. Jegliche Reinigung ist nur mit
trockenen Tüchern durchzuführen.