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Betriebsanleitung SIPLACE HF-Serie 2 Betriebssicherheit Softwareversion SR.505.xx Ausgabe 05/2004 DE 2.10 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern 85 2.10.5 Schulung – Mitarbe itertrain ing – Die Sich erh…

2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE HF-Serie
2.10 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern Softwareversion SR.505.xx Ausgabe 05/2004 DE
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Gespeicherte Energien in der Druckluftversorgung und elektrische Energien in Elektrolytkon-
densatoren müssen durch geeignete Maßnahmen freigesetzt sein. 2
– Warten Sie dazu nach dem Abschalten des Automaten die angegebenen Entlade- bzw.
Druckabbauzeiten ab (siehe Abschnitte 2.7
und 2.8), um am Automaten gefahrlos arbeiten
zu können.
Æ Überprüfen der Verriegelung.
Testen Sie die Verriegelung des Automaten, indem Sie einfach den Start-Taster drücken.
Æ Folgende Schritte sind nötig, um den Automaten wieder betriebsbereit zu machen.
Æ Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Sorgen Sie dafür, dass das autorisierte Personal sämtli-
ches Werkzeug entfernt und alle Sicherheitseinrichtungen wieder in Kraft setzt.
Æ Unterrichten Sie alle betroffenen Mitarbeiter
Æ Informieren Sie alle Arbeiter in dem betreffenden Bereich, dass die Maschine wieder in Betrieb
genommen wird, ehe Sie auch nur eines der Schlösser bzw. Warnschilder entfernen.
Æ Entfernen der Schlösser/Warnschilder
Æ Jeder dazu autorisierte Mitarbeiter muss sein eigenes Schloss entfernen und unter Verschluss
nehmen.
Æ Schalten Sie den Automaten ein und lassen Sie während des Betriebs autorisiertes Personal
überprüfen, ob die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
2.10.3 Testen
Instandhaltungspersonal oder Elektriker dürfen die Schaltungen testen, indem sie diese kurzzeitig
aktivieren, ohne das Verriegelungsverfahren aufzuheben. Dies allerdings nur, wenn keine weite-
ren Personen mehr Arbeiten an der zu testenden Baugruppe ausführen.
Es ist außerordentlich wichtig, dass alle weiteren Starttaster mit dem Warnschild "Nicht in Betrieb
nehmen" gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in dieser Zeit zu
verhindern.
2.10.4 Verantwortung und Pflichten
– Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Instandhaltungspersonals und der Elektriker si-
cherzustellen, dass dieses Verfahren eingehalten wird.
– Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungs-
personal und der Elektriker, sein Personal in dieses Verfahren einzuweisen.
– Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung
des Sicherheitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und den
Managern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verrie-
geln und Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
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2.10.5 Schulung
– Mitarbeitertraining
– Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder Mit-
arbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche Schu-
lungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
– Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Kate-
gorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
– Autorisierte Mitarbeiter.
– Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Instandhal-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung wis-
sen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte
Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten
Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik, Hydraulik,
Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese Energiequel-
len erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu regeln und
gefahrlos freizusetzen.
– Betroffene Mitarbeiter
– Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die
deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten, dessen
Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden muss.
Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms klar gemacht werden.
Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist,
wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie diese nicht entfernen dürfen.
– Alle anderen Personen
– Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die nicht
von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager und höheres Ma-
nagement. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den Anlagen hat, die
verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden muss, ist ein ge-
wisses Maß an Schulung angebracht.
– Um das Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicherheitsfra-
gen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen die-
ser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfahrens
befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren formal
überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
2.10.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.

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2.11 EGB-Richtlinien Softwareversion SR.505.xx Ausgabe 05/2004 DE
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2.11 EGB-Richtlinien
2.11.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr emp-
findlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (Electrostatic
Sensitive Device). Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder
Verpackungen weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und da-
mit auf die Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin.
EGB können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unterhalb
der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten be-
reits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elektro-
statisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen
Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als fehlerhaft er-
kannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten einstellen kann.
2.11.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
Æ Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten Bau-
elementen fernzuhalten!
Æ Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von Mensch,
Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
2.11.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen
auf keinen Fall so an, dass dabei Bauelemente-Pins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
Æ wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
Æ wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muss der eigene Körper entladen werden.
Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, dass unmittelbar vorher ein leitfähiger, geer-