00193921-01.pdf - 第86页

2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE H F-Serie 2.11 EGB-Richtlinien Softwarever sion SR.505.xx Ausgab e 05/2004 DE 86 2.1 1 EGB-Richtlin ien 2.1 1.1 W as bedeut et EGB? Fast al le moder nen Baugr uppen si nd mi…

100%1 / 360
Betriebsanleitung SIPLACE HF-Serie 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.505.xx Ausgabe 05/2004 DE 2.10 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern
85
2.10.5 Schulung
Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder Mit-
arbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche Schu-
lungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Kate-
gorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Instandhal-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung wis-
sen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte
Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten
Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik, Hydraulik,
Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese Energiequel-
len erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu regeln und
gefahrlos freizusetzen.
Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die
deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten, dessen
Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden muss.
Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms klar gemacht werden.
Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist,
wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie diese nicht entfernen dürfen.
Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die nicht
von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager und höheres Ma-
nagement. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den Anlagen hat, die
verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden muss, ist ein ge-
wisses Maß an Schulung angebracht.
Um das Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicherheitsfra-
gen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen die-
ser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfahrens
befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren formal
überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
2.10.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.
2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE HF-Serie
2.11 EGB-Richtlinien Softwareversion SR.505.xx Ausgabe 05/2004 DE
86
2.11 EGB-Richtlinien
2.11.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr emp-
findlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (Electrostatic
Sensitive Device). Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder
Verpackungen weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und da-
mit auf die Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin.
EGB können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unterhalb
der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten be-
reits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elektro-
statisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen
Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als fehlerhaft er-
kannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten einstellen kann.
2.11.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
Æ Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten Bau-
elementen fernzuhalten!
Æ Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von Mensch,
Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
2.11.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen
auf keinen Fall so an, dass dabei Bauelemente-Pins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
Æ wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
Æ wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muss der eigene Körper entladen werden.
Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, dass unmittelbar vorher ein leitfähiger, geer-
Betriebsanleitung SIPLACE HF-Serie 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.505.xx Ausgabe 05/2004 DE 2.11 EGB-Richtlinien
87
deter Gegenstand berührt wird (beispielsweise metallblanke Schaltschrankteile, eine Wasserlei-
tung usw.).
Bringen Sie Baugruppen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stoffen in Berührung, z.B.
Kunststoff-Folien, isolierende Tischplatten oder Bekleidungsteile aus Kunstfaser.
Legen Sie Baugruppen nur auf leitfähigen Unterlagen ab (Tisch mit EGB-Auflage, leitfähiger EGB-
Schaumstoff, EGB-Verpackungsbeutel, EGB-Transportbehälter).
Bringen Sie Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren oder Fernsehgerä-
ten. Halten Sie zum Bildschirm einen Mindestabstand von > 10 cm ein.
2.11.4 Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
An den Baugruppen darf nur dann gemessen werden, wenn
das Messgerät geerdet ist (z.B über Schutzleiter) oder
vor dem Messen bei potentialfreiem Messgerät der Messkopf kurzzeitig entladen wird (z.B me-
tallblankes Steuerungsgehäuse berühren).
Æ Verwenden Sie nur einen geerdeten Lötkolben, wenn Sie löten.
2.11.5 Versenden von EGB-Baugruppen
Æ Bewahren Sie Baugruppen und Bauelemente grundsätzlich in leitfähiger Verpackung (z.B. me-
tallisierten Kunststoffschachteln oder Metallbüchsen) auf bzw. versenden Sie diese auch in
leitfähiger Verpackung.
Sind Verpackungen nicht leitend, müssen Sie die Baugruppen vor dem Verpacken leitend um-
hüllen. Verwenden Sie dazu beispielsweise leitfähigen Schaumgummi, EGB-Beutel, Haus-
halts-Alufolie oder Papier - unter keinen Umständen aber Kunststofftüten oder -folien). 2
Æ Achten Sie bei Baugruppen mit eingebauten Batterien darauf, dass die leitfähige Verpackung
die Batterieanschlüsse nicht berührt oder kurz schließt und decken Sie gegebenenfalls An-
schlüsse zuvor mit Isolierband oder Isoliermaterial ab.