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Betriebsanleitung E by SIPLACE 2 Betriebssicherheit Ab Softwareversion SC 712.1 Aus gabe 05/2019 2.1 Sicherheitshinwe ise 37 2 2.1.3.2 Zur Sicherheit von Personen und Bedienpersonal Die Bediener der Maschine dürfen nur…

2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung E by SIPLACE
2.1 Sicherheitshinweise Ab Softwareversion SC 712.1 Ausgabe 05/2019
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2.1.2 Qualifiziertes Personal
Unter qualifiziertem Personal versteht man, dass das Personal mit der Aufstellung, dem Betrieb,
sowie dem Instandhalten der Bestückautomaten und Zusatzgeräte vertraut ist und über eine ent-
sprechende Schulung verfügt, wie z.B.:
– Die Ausbildung oder Unterweisung bzw. Berechtigung, Stromkreise und Anlagenteile gemäß
den Standards der Sicherheitstechnik ein- und auszuschalten, freizuschalten, zu erden oder
zu kennzeichnen.
– Die Ausbildung oder Unterweisung gemäß den Standards der Sicherheitstechnik in Pflege
und Gebrauch einer angemessenen Sicherheitsausrüstung.
– Die Schulung in Erster Hilfe.
2.1.3 Wichtige Hinweise zur Betriebssicherheit
Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit müssen folgende Punkte unbedingt beachtet wer-
den.
2.1.3.1 Allgemeines
Die Betriebssicherheit von SMD-Bestückautomaten ist nur bei bestimmungsgemäßer Ver-
wendung und Beachtung der Betriebsanleitung gewährleistet.
Beachten Sie die speziellen Sicherheitsvorschriften Ihres Landes!
Achten Sie darauf, dass die Warnschilder immer gut erkennbar sind und der Text immer gut
lesbar ist.
Tauschen Sie beschädigte Warnschilder und Hinweisschilder aus. Ersetzen Sie fehlende
Schilder.
Der Maschinenschlüssel zum Entriegeln der Abdeckungen am Automaten ist so aufzube-
wahren, dass er nur qualifiziertem Personal zugänglich ist!
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Ansprüche jeder Art, die durch unsachgemäßen Eingriff Schäden oder Folgeschäden verur-
sacht haben, werden von der ASM Assembly Systems GmbH&Co.KG abgelehnt.
Werden beim Betrieb der Maschine wesentliche Gefahrenmomente erkannt, ist der Betreiber
der Maschine verpflichtet, dem Hersteller unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zu machen,
damit der Hersteller entsprechende Maßnahmen zur Verringerung des Gefährdungspotenti-
als ergreifen kann.
HINWEIS
Verantwortung des Betreibers
Die sichere Verwahrung und die Aushändigung des Maschinenschlüssels nur an autori-
sierte Personen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Betreibers.

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2.1.3.2 Zur Sicherheit von Personen und Bedienpersonal
Die Bediener der Maschine dürfen nur solche Tätigkeiten ausführen, für die sie ausreichend
qualifiziert und mit denen sie vollständig vertraut sind.
Öffnen Sie niemals eine Schutzhaube, wenn Sie mit dem Ablauf und der Funktion der Ma-
schine nicht vollständig vertraut sind! Die Schutzhauben dürfen während des Betriebes nur
dann geöffnet werden, wenn Sie dazu in dieser Anleitung oder im Dialog mit der Stationssoft-
ware aufgefordert werden!
Bringen Sie bei eingeschalteter Station niemals Ihren Kopf oder Ihre Arme in den Verfahrbe-
reich der Portale und der Hubtische!
Tragen Sie zu Ihrer Sicherheit eine Berufskleidung, die den Richtlinien der Berufsgenossen-
schaft entspricht, also keine Kleidung mit weiten Ärmeln etc.
Reduzieren Sie das Gefahrenrisiko, indem sie keine Bänder, Ketten oder Krawatten am Ar-
beitsplatz tragen.
Personen mit langen Haaren müssen eine Haarschutzhaube tragen.
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WARNUNG
Schwere Körperverletzung und Sachschaden bei nicht bestimmungsgemäßen Betrieb!
Bei nicht bestimmungsgemäßen Betrieb des Automaten können z.B. durch das Verfahren
der Portale oder Hubtische schwere Körperverletzungen und erhebliche Sachschäden
entstehen.
Voraussetzung für einen sicheren Betrieb der Maschine ist eine sachgemäße Bedienung
von qualifiziertem Personal unter Beachtung aller Warnhinweise.
Bestimmte Aktionen an der Maschine (z.B. Einrichtarbeiten) erfordern eine über den In-
halt dieser Anleitung hinausgehende Schulung.
WARNUNG
Spannungsgefahr!
Der Automat wird elektrisch betrieben. Bestimmte Teile stehen unter gefährlicher Span-
nung.
Das Nichtbeachten der Hinweise kann zu Tod, schwerer Körperverletzung und/oder er-
heblichen Sachschäden führen.
Wenn Sie Arbeiten an stromführenden Teilen durchführen, schalten Sie den Haupt-
schalter aus und trennen Sie den Automaten von der Netzversorgung.
Verriegeln Sie den Automaten, wie dies in Abschnitt 2.10, Seite 96 beschrieben ist.

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2.1.3.3 Zur Sicherheit von Anlagen und Geräten
Änderungen, auch kleinste Änderungen, dürfen auf keinen Fall vorgenommen werden, so-
lange über deren Auswirkung für die Gesamtfunktion der Anlage keine volle Klarheit besteht!
Die Stationen dürfen nur von entsprechend geschultem Personal eingerichtet, umgerüstet
und instandgehalten werden.
Die Schutzeinrichtungen dürfen nicht verändert werden. Insbesondere ist es verboten,
Schutzschalter außer Funktion zu setzen oder Schutzeinrichtungen zu entfernen. Sicher-
heitshinweise zu Laser-Baugruppen
Für Komponenten, die unter die Laserklassifizierung fallen, erlischt die Betriebserlaubnis, wenn
– eine mechanische Beschädigung der Baugruppe erkennbar ist oder
– eine Manipulation an der Mechanik oder Elektrik der Baugruppe vorgenommen wurde.
Ein beschädigter bzw. fehlender Schraubensicherungslack an Laserkomponenten (bei-
spielsweise Abdeckbleche, Befestigungsteile, Einstellpotentiometer) ist bereits als Mani-
pulation zu werten.
– Nur geschultes Personal darf Laserkomponenten ersetzen.
– Reparaturen an Laserbaugruppen werden ausschließlich werkseitig bei ASM durchge-
führt.
2.1.4 Sicherheitshinweise zu Permanentmagneten
Für die Linearmotoren der X- und Y-Achse werden starke Permanentmagnete verwendet.
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GEFAHR
Lebensgefahr durch starke Permanenttmagnetfelder innerhalb des Automaten!
Bei geöffneten Schutzhauben innerhalb des Automaten besteht Lebensgefahr bei Perso-
nen mit passiven oder aktiven Implantaten wie
– Herzschrittmacher
– Defibrillatoren
– Insulinpumpen, etc.
Gefährdete Personen müssen die unmittelbare Nähe des Automaten meiden.
WARNUNG
QUETSCHGEFAHR!
Für Personen mit passiven, metallischen Implantaten (z.B. Platten, Schrauben usw.) be-
steht Quetschgefahr.
Greifen Sie bei geöffneten Schutzhauben nicht in die Maschine oder beugen Sie sich
nicht über die offene Maschine.
Bringen Sie keine metallischen Gegenstände in den Gefahrenbereich.