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2 Einführung und Grundbegr iffe Betriebsanleitung SIPLACE 80S-20/F4/F5 2.3 Die Bedienoberfläche und Menüfunkti onen im Überblick Ausgabe 05/99 ab Softwareversion SR.405.xx 2 - 28 Flußplan Menü „Optionen“ - T eil 2 ➩ Nur …

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Betriebsanleitung SIPLACE 80S-20/F4/F5 2 Einführung und Grundbegriffe
Ausgabe 05/99 ab Softwareversion SR.405.xx 2.3 Die Bedienoberfläche und Menüfunktionen im Überblick
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2.3.3 Flußplan des Menüs Optionen
Abb. 2.3.5 Flußplan Menü „Optionen“ - Teil 1
Konfigurierte Maschinenoptionen
werden angezeigt
Bediener kann nur abfragen
Einrichter kann aktivieren/deaktivieren
Bedienebene und Passwörter
für
Bediener, Einrichter oder
Servicetechniker
vergeben
Die Betriebsart kann als
Stand Alone (Nur für Service)
GEM-Host (Nur als Option) gewählt werden.
Linienrechner ist Standardvorgabe
Bei Betriebsart Stand Alone
kann zu Servicezwecken ein Nutzen
von der Festplatte geladen werden
Siehe
Abschnitt 2.4.4.3
„Betriebsart“
Siehe
Abschnitt 2.4.4.4
„Neuer Nutzen
(Einrichter)“
Siehe
Abschnitt 2.4.4.2
„Bedienebene“
Siehe
Abschnitt 2.4.4.1
„Maschinenoptionen“
2 Einführung und Grundbegriffe Betriebsanleitung SIPLACE 80S-20/F4/F5
2.3 Die Bedienoberfläche und Menüfunktionen im Überblick Ausgabe 05/99 ab Softwareversion SR.405.xx
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Flußplan Menü „Optionen“ - Teil 2
Nur für Servicetechniker
Taktbetrieb EIN kann zur
Fehlereingrenzung aktiviert werden.
Zu jedem Schritt der Bestückung
muß die START-TASTE gedrückt werden
Siehe
Abschnitt 2.4.4.8
„Videobild
Siehe
Abschnitt 2.4.4.6
„Taktbetrieb“
Umschalten zum Kamerabild des MVS Systems
(Visionauswerteeinheit)
Verlassen mit der ESC.-Taste
Tischprogramm laden:
Das Programm der
Tischprogrammsteuerung
wird geladen
Siehe
Abschnitt 2.4.4.7
„Tischprogramm
laden (Einrichter)“
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Ausgabe 05/99 ab Softwareversion SR.405.xx 2.3 Die Bedienoberfläche und Menüfunktionen im Überblick
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Flußplan Menü „Optionen“ - Teil 3
Diese Einstellungen werden
bei der Option GEM
als Standard vorgegeben
Siehe
Kapitel 11.9
Die gelesenen Barcodes
Fehllesungen usw. werden
angezeigt
Siehe
Abschnitt
2.4.4.11
Siehe
Abschnitt
2.4.4.9
Siehe
Abschnitt
2.4.4.10
Siehe
Kapitel 11.7