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1 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE 80S-20/F4/F5 1.6 Verriegeln des A utomaten und Anbringen von W arnschildern Ausgabe 05/99 ab S oftwareversion SR.405.xx 1 - 38 – T e sten S ie die V erriegel ung des A utoma…

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Betriebsanleitung SIPLACE 80S-20/F4/F5 1 Betriebssicherheit
Ausgabe 05/99 ab Softwareversion SR.405.xx 1.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern
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1.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von
Warnschildern
1.6.1 Aufgabe und Zweck
Bevor Sie an den Automaten Wartungs- oder Servicearbeiten in irgendeiner Form ausführen, müssen Sie die-
sen gegen Wiedereinschalten sichern und dazu entsprechende Warnschilder anbringen. Wenn Sie sich strikt
an die nachstehend beschriebene Vorgehensweise halten, ist eine Verletzungsgefahr für Mitarbeiter ausge-
schlossen.
1.6.2 Beschreibung
Halten Sie sich immer an die nachstehend beschriebene Vorgehensweise, wenn Sie die Energie im Automa-
ten freischalten, regeln oder freisetzen wollen.
1. Unterrichten Sie darüber alle betroffenen Mitarbeiter.
2. Schalten Sie den Automaten bzw. alle Zusatzgeräte ab. Führen Sie dazu die normalen Abschaltverfahren
durch wie
Drücken des HALT-Pilzdrucktasters,
Herunterfahren des Stationsrechners,
Abschalten des Automaten am Hauptschalter oder
Öffnen von Kipphebelschaltern.
3. Trennen Sie den Automaten von all seinen Energiequellen wie
Druckluftzuführung und
Netzversorgung.
4. Verriegeln Sie die Anlagen.
Bringen Sie überall dort ein Schloß an, wo dies möglich ist.
Alternativ: Anbringen von Warnschildern
Ist es möglich, die Maschine mit einem Schloß zu verriegeln, so muß dies durchgeführt werden. Es
gibt allerdings Situationen, bei denen zum Freischalten der Energie kein Schloß angebracht werden
kann. In diesen Fällen müssen Warnschilder an den freigeschalteten Maschinen angebracht werden,
um die Mitarbeiter davon zu unterrichten, daß die Maschine zu Servicezwecken freigeschaltet worden
ist. Das Schild muß sicher befestigt werden, es muß von allen Seiten einsehbar sein und darf nur von
demjenigen entfernt werden, der es angebracht hat.
5. Freisetzen gespeicherter Energie
Gespeicherte Energien in der Druckluftversorgung und elektrische Energien in Elektrolytkondensatoren
müssen durch geeignete Maßnahmen freigesetzt sein.
Warten Sie dazu nach dem Abschalten des Automaten die in den Abschnitten 1.3 und 1.4 angegebe-
nen Entlade- bzw. Druckabbauzeiten ab, um am Automaten gefahrlos arbeiten zu können.
6. Überprüfen der Verriegelung.
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Testen Sie die Verriegelung des Automaten, indem Sie einfach den Start-Taster drücken.
7. Folgende Schritte sind nötig, um den Automaten wieder betriebsbereit zu machen.
8. Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Sorgen Sie dafür, daß das autorisierte Personal sämtliches Werkzeug
entfernt und alle Sicherheitseinrichtungen wieder in Kraft setzt.
9. Unterrichten Sie alle betroffenen Mitarbeiter
Informieren Sie alle Arbeiter in dem betreffenden Bereich, daß die Maschine wieder in Betrieb genommen
wird, ehe Sie auch nur eines der Schlösser bzw. Warnschilder entfernen.
10. Entfernen der Schlösser/Warnschilder
Jeder dazu autorisierte Mitarbeiter muß sein eigenes Schloß entfernen und unter Verschluß nehmen.
11. Schalten Sie den Automaten ein und lassen Sie während des Betriebs autorisiertes Personal überprüfen,
ob die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
1.6.3 Testen
Wartungspersonal oder Elektriker dürfen die Schaltungen testen, indem sie diese kurzzeitig aktivieren, ohne
das Verriegelungsverfahren aufzuheben. Dies allerdings nur, wenn keine weiteren Personen mehr Arbeiten
an der zu testenden Baugruppe ausführen.
Es ist außerordentlich wichtig, daß alle weiteren Startschalter mit dem Warnschild „Nicht in Betrieb nehmen“
gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in dieser Zeit zu verhindern.
1.6.4 Verantwortung und Pflichten
1. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Wartungspersonals und der Elektriker sicherzustellen, daß
dieses Verfahren eingehalten wird.
2. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Wartungspersonal und der
Elektriker, sein Personal in dieses Verfahren einzuweisen.
3. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung des Sicher-
heitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und den Managern der ver-
schiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verriegeln und Kennzeichnen der
Verriegelung der Automaten zu regeln.
1.6.5 Schulung
1. Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, daß jeder Mitarbeiter geschult werden muß, nicht jeder Mitarbeiter aber
der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche Schulungsmaßnahmen nicht für
jeden einzelnen erforderlich.
2. Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Kategorien mit
eigenem Schulungsniveau unterteilt.
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3. Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Wartungs- und Service-
arbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung wissen. Zunächst müssen sie alle
Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein,
Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten
der Elektrik, Mechanik, Hydraulik, Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter
all diese Energiequellen erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu
regeln und gefahrlos freizusetzen.
4. Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die deaktiviert wer-
den sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten, dessen Anlagen verriegelt wer-
den müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden muß. Diesen Mitarbeitern muß das Wesen
des Energieregelungsprograms klar gemacht werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/
Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie
diese nicht entfernen dürfen.
5. Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die nicht von die-
sem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Ingenieure, Manager und höheres Manage-
ment. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den Anlagen hat, die verriegelt werden
müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden muß, ist ein gewisses Maß an Schulung ange-
bracht.
6. Um das Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren zu analisieren, wird die mit Sicherheitsfragen betraute
Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen dieser Inspektion wird die
Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfahrens befolgt werden. Je nach Lage der
Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren formal überprüfen oder eine erneute Schulung zum
Verfahren veranlassen.
1.6.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro Jahr.
1.6.7 Anhang
Dieses Verfahren beinhaltet die Mindestanforderungen, die an das Verfahren zum Verriegeln bzw. Anbringen
von Warnschildern am Automaten bei Wartungs- und Servicearbeiten gestellt werden. Zusätzliche Sicher-
heitsmaßnahmen, die nötig sind, um die Arbeit sicher zu beenden, können von der Arbeitssicherheit, dem
Sicherheitsbeauftragten, dem Sicherheitskommittee und der Gesundheitsabteilung spezifiziert werden.