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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE CA-Serie
2.1 Sicherheitshinweise Ab Softwareversion SR 708.0 Ausgabe 12/2014 DE -DRAFT
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2.1.2 Qualifiziertes Personal
Qualifiziertes bzw. ausreichend geschultes Personal bedeutet, dass diese Personen mit der Auf-
stellung, dem Betrieb und der Instandhaltung des Bestückautomaten und der Zusatzgeräte ver-
traut sind und über eine entsprechende Qualifikation verfügen, wie z.B:
– Die Ausbildung oder Unterweisung bzw. Berechtigung, Stromkreise und Anlagenteile gemäß
den Standards der Sicherheitstechnik ein- und auszuschalten, freizuschalten, zu erden oder
zu kennzeichnen.
– Die Ausbildung oder Unterweisung gemäß den Standards der Sicherheitstechnik in Pflege
und Gebrauch einer angemessenen Sicherheitsausrüstung.
– Die Schulung in Erster Hilfe.
2.1.3 Wichtige Hinweise zur Betriebssicherheit
Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit müssen folgende Punkte unbedingt beachtet wer-
den.
2.1.3.1 Allgemeines
Die Betriebssicherheit der Bestückautomaten ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung
der Bestückautomaten und Beachtung der Betriebs-/Serviceanleitung gewährleistet.
Beachten Sie die speziellen Sicherheitsvorschriften Ihres Landes!
Achten Sie darauf, dass die Warnschilder immer gut erkennbar sind und der Text immer gut
lesbar ist.
Tauschen Sie beschädigte Warnschilder und Hinweisschilder aus. Ersetzen Sie fehlende
Schilder.
Der Maschinenschlüssel zum Entriegeln der Abdeckungen am Automaten ist so aufzube-
wahren, dass er nur qualifiziertem Personal zugänglich ist!
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Falls Eingriffe nötig sind, für die sich in Ihrem Betrieb kein ausreichend geschultes Personal
findet, beauftragen Sie unbedingt einen Servicetechniker der Fa. ASM Assembly Systems
GmbH & Co.KG! Ansprüche jedweder Art, die durch unsachgemäßem Eingriff Schäden oder
Folgeschäden verursacht haben, werden von der ASM Assembly Systems GmbH & Co.KG
abgelehnt!
HINWEIS
Verantwortung des Betreibers
Die sichere Verwahrung und die Aushändigung des Maschinenschlüssels nur an autori-
sierte Personen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Betreibers.

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Werden beim Betrieb der Maschine wesentliche Gefahrenmomente erkannt, ist der Betreiber
der Maschine verpflichtet, dem Hersteller unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zu machen,
damit der Hersteller entsprechende Maßnahmen zur Verringerung des Gefährdungspotenti-
als ergreifen kann.
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2.1.3.2 Zur Sicherheit von Personen und Bedienpersonal
Die Bediener der Maschine dürfen nur solche Tätigkeiten ausführen, für die sie ausreichend
eingewiesen sind und die sie vollständig beherrschen!
Öffnen Sie niemals eine Schutzhaube, wenn Sie mit dem Ablauf und der Funktion der Ma-
schine nicht vollständig vertraut sind! Die Schutzhauben dürfen während des Betriebes nur
dann geöffnet werden, wenn Sie dazu in dieser Anleitung oder im Dialog mit der Stationssoft-
ware aufgefordert werden!
Bringen Sie bei eingeschalteter Station niemals Ihren Kopf oder Ihre Arme in den Verfahrbe-
reich der Portale und der Hubtische!
Tragen Sie zu Ihrer Sicherheit eine Berufskleidung, die den Richtlinien der Berufsgenossen-
schaft entspricht, also keine Kleidung mit weiten Ärmeln etc.
Reduzieren Sie das Gefahrenrisiko, indem sie keine Bänder, Ketten oder Krawatten am Ar-
beitsplatz tragen.
Personen mit langen Haaren müssen eine Haarschutzhaube tragen.
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WARNUNG
Schwere Körperverletzung und Sachschaden bei nicht bestimmungsgemäßen Betrieb!
Bei nicht bestimmungsgemäßen Betrieb des Automaten können z.B. durch das Verfahren
der Portale oder Hubtische schwere Körperverletzungen und erhebliche Sachschäden
entstehen.
Voraussetzuing für einen sicheren Betrieb der Maschine ist eine sachgemäße Bedienung
von qualifiziertem Personal unter Beachtung aller Warnhinweise.
Bestimmte Aktionen an der Maschine (z.B. Einrichtarbeiten) erfordern eine über den
Inhalt dieser Anleitung hinausgehende Schulung.
WARNUNG
Spannungsgefahr!
Der Automat wird elektrisch betrieben. Bestimmte Teile stehen unter gefährlicher Span-
nung.
Das Nichtbeachten der Hinweise kann zu Tod, schwerer Körperverletzung und/oder er-
heblichen Sachschäden führen.
Wenn Sie Arbeiten an stromführenden Teilen durchführen, schalten Sie den Haupt-
schalter aus und trennen Sie den Automaten von der Netzversorgung.
Verriegeln Sie den Automaten, wie dies in Abschnitt 2.12, Seite 113 beschrieben ist.

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2.1.3.3 Zur Sicherheit von Anlagen und Geräten
Änderungen irgendwelcher Art dürfen auf keinen Fall vorgenommen werden, solange über
deren Auswirkung für die Gesamtfunktion der Anlage keine volle Klarheit besteht!
Das Einrichten, Umrüsten und Instandhalten der Stationen darf nur von entsprechend ge-
schultem Personal vorgenommen werden!
Verwenden Sie nur Originalersatzteile und autorisiertes Zubehör der Fa. ASM Assembly Sys-
tems GmbH & Co.KG. Die Verwendung anderer Teile beeinträchtigt die Sicherheit und wird
die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
Die Schutzeinrichtungen dürfen nicht verändert werden. Insbesondere ist es verboten,
Schutzschalter außer Funktion zu setzen oder Schutzeinrichtungen zu entfernen.
2.1.4 Sicherheitshinweise zu Laserbaugruppen
Für Komponenten, die unter die Laserklassifizierung fallen, erlischt die Betriebserlaubnis, wenn
– eine mechanische Beschädigung der Baugruppe erkennbar ist oder
– eine Manipulation an der Mechanik oder Elektrik der Baugruppe vorgenommen wurde.
Ein beschädigter bzw. fehlender Schraubensicherungslack an Laserkomponenten (bei-
spielsweise Abdeckbleche, Befestigungsteile, Einstellpotentiometer) ist bereits als Mani-
pulation zu werten.
– Nur Servicetechniker der Fa. ASM Assembly Systems GmbH & Co.KG bzw. bei ASM ge-
schulte Servicetechniker des Betreibers dürfen Laserkomponenten austauschen.
– Reparaturen an Laserbaugruppen werden ausschließlich werkseitig bei ASM durchge-
führt.