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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE X-Serie 2.10 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warn schildern Ab Softwareversion 706.1 SP1 Ausgabe 10/2014 106  Freisetzen gespeicherter En ergie Gespeicherte Ener…

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Betriebsanleitung SIPLACE X-Serie 2 Betriebssicherheit
Ab Softwareversion 706.1 SP1 Ausgabe 10/2014 2.10 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern
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Abb. 2.10 - 1 Lage des Motorschutzschalters
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(1) Stromversorgung
(2) Motorschutzschalter mit Hauptschalter-Funktionalität ("Netztrenneinrichtung")
Alternativ: Anbringen von Warnschildern
Ist es möglich, die Maschine mit einem Schloss zu verriegeln, so muss dies durchgeführt wer-
den. Es gibt allerdings Situationen, bei denen zum Freischalten der Energie kein Schloss an-
gebracht werden kann. In diesen Fällen müssen Warnschilder an den freigeschalteten
Maschinen angebracht werden, um die Mitarbeiter davon zu unterrichten, dass die Maschine
zu Servicezwecken freigeschaltet worden ist. Das Schild muss sicher befestigt werden, es
muss von allen Seiten einsehbar sein und darf nur von demjenigen entfernt werden, der es
angebracht hat. 2
(2)
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2.10 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern Ab Softwareversion 706.1 SP1 Ausgabe 10/2014
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Freisetzen gespeicherter Energie
Gespeicherte Energien in der Druckluftversorgung und elektrische Energien in Elektrolytkon-
densatoren müssen durch geeignete Maßnahmen freigesetzt sein. 2
Warten Sie dazu nach dem Abschalten des Automaten die angegebenen Entlade- bzw.
Druckabbauzeiten ab (siehe Abschnitte 2.7
, Seite 95, und 2.8, Seite 98), um am Auto-
maten gefahrlos arbeiten zu können.
Überprüfen der Verriegelung.
Testen Sie die Verriegelung des Automaten, indem Sie einfach den Start-Taster drücken.
Folgende Schritte sind nötig, um den Automaten wieder betriebsbereit zu machen.
Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Sorgen Sie dafür, dass das autorisierte Personal sämtli-
ches Werkzeug entfernt und alle Sicherheitseinrichtungen wieder in Kraft setzt.
Unterrichten Sie alle betroffenen Mitarbeiter
Informieren Sie alle Arbeiter in dem betreffenden Bereich, dass die Maschine wieder in Be-
trieb genommen wird, ehe Sie auch nur eines der Schlösser bzw. Warnschilder entfernen.
Entfernen der Schlösser/Warnschilder
Jeder dazu autorisierte Mitarbeiter muss sein eigenes Schloss entfernen und unter Ver-
schluss nehmen.
Schalten Sie den Automaten ein und lassen Sie während des Betriebs autorisiertes Personal
überprüfen, ob die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
2.10.3 Testen
Servicepersonal darf die Schaltungen testen, indem es diese kurzzeitig aktiviert, ohne das Verrie-
gelungsverfahren aufzuheben. Dies allerdings nur, wenn keine weiteren Personen mehr Arbeiten
an der zu testenden Baugruppe ausführen.
Es ist außerordentlich wichtig, dass alle weiteren Starttaster mit dem Warnschild "Nicht in Betrieb
nehmen" gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in dieser Zeit zu
verhindern.
2.10.4 Verantwortung und Pflichten
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Instandhaltungs- und Servicepersonals sicher-
zustellen, dass dieses Verfahren eingehalten wird.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungs-
und Servicepersonals, diesen Personenkreis in dieses Verfahren einzuweisen.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung
des Sicherheitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und den
Managern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verrie-
geln und Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
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2.10.5 Schulung
Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder
Mitarbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche
Schulungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Ka-
tegorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Instandhal-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung
wissen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte
Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten
Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik, Hydraulik,
Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese Energiequel-
len erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu regeln und
gefahrlos freizusetzen.
Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die de-
aktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten, dessen
Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden muss.
Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms klar gemacht werden.
Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist,
wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie diese nicht entfernen dürfen.
Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die
nicht von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager und höhe-
res Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den Anlagen
hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden muss, ist
ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
Um das Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicherheitsfra-
gen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen
dieser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfah-
rens befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren for-
mal überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
2.10.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.