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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE CF 2.9 Verriegeln de s Automaten und Anbringen von Wa rnsc hildern Soft warevers ion SR.101.xx Ausgabe 06/ 2003 DE 62 2.9.4 V erantwortung und Pflicht en (1) Es gehör t zu d…

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Betriebsanleitung SIPLACE CF 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.101.xx Ausgabe 06/2003 DE 2.9 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern
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Schloss angebracht werden kann. In diesen Fällen müssen Warnschilder an den freige-
schalteten Maschinen angebracht werden, um die Mitarbeiter davon zu unterrichten, dass
die Maschine zu Servicezwecken freigeschaltet worden ist. Das Schild muss sicher be-
festigt werden, es muss von allen Seiten einsehbar sein und darf nur von demjenigen ent-
fernt werden, der es angebracht hat.
(5) Freisetzen gespeicherter Energie
Gespeicherte Energien in der Druckluftversorgung und elektrische Energien in Elektrolytkon-
densatoren müssen durch geeignete Maßnahmen freigesetzt sein.
Warten Sie dazu nach dem Abschalten des Automaten die in den Abschnitten 2.6 und 2.7
angegebenen Entlade- bzw. Druckabbauzeiten ab, um am Automaten gefahrlos arbeiten
zu können.
(6) Überprüfen der Verriegelung.
Testen Sie die Verriegelung des Automaten, indem Sie einfach den Start-Taster drücken.
(7) Folgende Schritte sind nötig, um den Automaten wieder betriebsbereit zu machen.
(8) Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Sorgen Sie dafür, dass das autorisierte Personal sämtli-
ches Werkzeug entfernt und alle Sicherheitseinrichtungen wieder in Kraft setzt.
(9) Unterrichten Sie alle betroffenen Mitarbeiter
Informieren Sie alle Arbeiter in dem betreffenden Bereich, dass die Maschine wieder in Betrieb
genommen wird, ehe Sie auch nur eines der Schlösser bzw. Warnschilder entfernen.
(10) Entfernen der Schlösser/Warnschilder
Jeder dazu autorisierte Mitarbeiter muss sein eigenes Schloss entfernen und unter Verschluss
nehmen.
(11) Schalten Sie den Automaten ein und lassen Sie während des Betriebs autorisiertes Personal
überprüfen, ob die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
2.9.3 Testen
Instandhaltungspersonal oder Elektriker dürfen die Schaltungen testen, indem sie diese kurzzei-
tig aktivieren, ohne das Verriegelungsverfahren aufzuheben. Dies allerdings nur, wenn keine
weiteren Personen mehr Arbeiten an der zu testenden Baugruppe ausführen.
Es ist außerordentlich wichtig, dass alle weiteren Starttaster mit dem Warnschild „Nicht in Betrieb
nehmen“ gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in dieser Zeit zu
verhindern.
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2.9.4 Verantwortung und Pflichten
(1) Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Instandhaltungspersonals und der Elektriker
sicherzustellen, dass dieses Verfahren eingehalten wird.
(2) Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungs-
personal und der Elektriker, sein Personal in dieses Verfahren einzuweisen.
(3) Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung
des Sicherheitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und den
Managern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verrie-
geln und Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
2.9.5 Schulung
(1) Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder
Mitarbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche
Schulungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
(2) Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei
Kategorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
(3) Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Instandhal-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung
wissen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte
Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten
Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik, Hydraulik,
Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese Energiequel-
len erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu regeln und
gefahrlos freizusetzen.
(4) Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die
deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten,
dessen Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden
muss. Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms klar gemacht
werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren so
wichtig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie diese nicht entfernen
dürfen.
(5) Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die
nicht von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager und
höheres Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den
Anlagen hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden
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muss, ist ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
(6) Um das Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicherheitsfra-
gen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen
dieser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfah-
rens befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren
formal überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
2.9.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.