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Betriebssicherheit 2.5.1 Handhabung von EGB-Baugruppen EGB-Richtlinien Bedienungsanleitung SIPLACE WPC5/WPC6 25 2.5 2 . 5 E G B - R ic h t lin ie n EGB-Richtlinien 2.5.1 2 . 5 . 1 H a n d h a b u n g v o n E G B - B a u …

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Betriebssicherheit
Sicherheitseinrichtungen 2.3.6 Sicherheitshinweise zu Arbeiten am Schneidgerät
24 Bedienungsanleitung SIPLACE WPC5/WPC6
2.4
2.4 Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen
NOT-HALT-Taster
Nach dem Drücken des NOT-HALT-Tasters wird die gesamte Anlage, d. h. Bestückautomat und Waffle
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pack Changer, sofort gestoppt. Nach dem Entriegeln des NOT-HALT-Tasters wird die gesamte Anlage
mit dem Starttaster am Bestückautomaten gestartet. Danach können Sie die Bestückung fortsetzen oder
abbrechen.
Schutztüre
Beim Öffnen der Schutztüre werden die Hubachse und die Zuführachse des Wafflepack Changer ange
-
halten. Beim Schließen der Schutztüre führt der Wafflepack Changer seinen Funktionsablauf fort.
HINWEIS
Unvollständig bestückte Leiterplatten
Achten Sie dabei auf eventuell unvollständig bestückte Leiterplatten.
VORSICHT
Schutztüre nicht öffnen
Öffnen Sie die Schutztüre des Wafflepack Changer nicht, während ein Bauelement vom
Wafflepack Changer abgeholt wird.
Betriebssicherheit
2.5.1 Handhabung von EGB-Baugruppen EGB-Richtlinien
Bedienungsanleitung SIPLACE WPC5/WPC6 25
2.5
2.5 EGB-Richtlinien
EGB-Richtlinien
2.5.1
2.5.1 Handhabung von EGB-Baugruppen
Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies wegen
daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen auf keinen Fall
so an, dass dabei Bauelemente-Pins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem EGB-Bo
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den trägt.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muss der eigene Körper entladen werden. Dies kann
in einfachster Weise dadurch geschehen, dass unmittelbar vorher ein leitfähiger, geerdeter Gegenstand
berührt wird (beispielsweise metallblanke Schaltschrankteile, eine Wasserleitung usw.).
Bringen Sie Baugruppen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stoffen in Berührung, z. B. Kunst
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stoff-Folien, isolierende Tischplatten oder Bekleidungsteile aus Kunstfaser.
Legen Sie Baugruppen nur auf leitfähigen Unterlagen ab (Tisch mit EGB-Auflage, leitfähiger EGB-
Schaumstoff, EGB-Verpackungsbeutel, EGB-Transportbehälter).
Bringen Sie Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren oder Fernsehgeräten. Hal
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ten Sie zum Bildschirm einen Mindestabstand von > 10 cm ein.
2.5.2
2.5.2 Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
An den Baugruppen darf nur dann gemessen werden, wenn
das Messgerät geerdet ist (z. B über Schutzleiter) oder
vor dem Messen bei potentialfreiem Messgerät der Messkopf kurzzeitig entladen wird (z. B. metall
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blankes Steuerungsgehäuse berühren).
Verwenden Sie nur einen geerdeten Lötkolben, wenn Sie löten.
2.5.3
2.5.3 Versenden von EGB-Baugruppen
Versenden von EGB-Baugruppen
Bewahren Sie Baugruppen und Bauelemente grundsätzlich in leitfähiger Verpackung (z. B. metalli
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sierten Kunststoffschachteln oder Metallbüchsen) auf bzw. versenden Sie diese auch in leitfähiger
Verpackung.
Sind Verpackungen nicht leitend, müssen Sie die Baugruppen vor dem Verpacken leitend umhüllen.
Verwenden Sie dazu beispielsweise leitfähigen Schaumgummi, EGB-Beutel, Haushalts-Alufolie
oder Papier - unter keinen Umständen aber Kunststofftüten oder -folien.
Achten Sie bei Baugruppen mit eingebauten Batterien darauf, dass die leitfähige Verpackung die
Batterieanschlüsse nicht berührt oder kurz schließt und decken Sie gegebenenfalls Anschlüsse zu
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vor mit Isolierband oder Isoliermaterial ab.
Betriebssicherheit
EGB-Richtlinien 2.5.3 Versenden von EGB-Baugruppen
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