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1 Einleitung Betriebsanleitung SIPLACE S-27 HM 1.7 Abkürzungen Softwareversion S R.503.xxAusgabe 07/ 2003 DE 22

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Betriebsanleitung SIPLACE S-27 HM 1 Einleitung
Softwareversion SR.503.xx Ausgabe 07/2003 DE 1.7 Abkürzungen
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1.7 Abkürzungen
1
1
1
BE 1 Bauelement 1
C&P 1 Collect&Place 1
C&P12 1 Collect&Place-Kopf mit 12 Segmenten 1
C&P6 1 Collect&Place-Kopf mit 6 Segmenten 1
DCA 1 Direct Chip Attach 1
FC 1 Flip-Chip 1
FM 1 Flächenmagazin 1
FMT 1 Flächenmagazinträger 1
GND 1 Erde 1
IC 1 Integrated Circuit 1
LP 1 Leiterplatte 1
MTC 1 Matrix-Tray-Changer 1
P&P 1 Pick&Place 1
1 Einleitung Betriebsanleitung SIPLACE S-27 HM
1.7 Abkürzungen Softwareversion SR.503.xxAusgabe 07/2003 DE
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Betriebsanleitung SIPLACE S-27 HM 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.503.xx Ausgabe 07/2003 DE 2.1 Sicherheitshinweise
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2 Betriebssicherheit
2.1 Sicherheitshinweise
2.1.1 Konvention zur Verwendung von Gefahrensymbolen
Diese Anleitung enthält Hinweise, die Sie zu Ihrer persönlichen Sicherheit sowie zur Vermeidung
von Sachschäden beachten müssen. Die Hinweise sind durch Warndreiecke hervorgehoben und
je nach Gefährdungsgrad folgendermaßen dargestellt:
GEFAHR oder
im Sinne dieser Anleitung bedeutet, dass Tod, schwere Körperverletzung oder erheblicher Sach-
schaden eintreten werden, wenn die Gefahrenhinweise nicht beachtet werden.
WARNUNG oder
im Sinne dieser Anleitung bedeutet, dass Tod, schwere Körperverletzung oder erheblicher Sach-
schaden eintreten können, wenn die Warnhinweise nicht beachtet werden.
VORSICHT oder
im Sinne dieser Anleitung bedeutet, dass eine leichte Körperverletzung oder ein Sachschaden
eintreten kann, wenn die Vorsichthinweise nicht beachtet werden.
HINWEIS
im Sinne dieser Anleitung ist eine wichtige Information über das Produkt oder den jeweiligen Teil
der Anleitung auf die besonders aufmerksam gemacht werden soll.
2.1.2 Qualifiziertes Personal
Qualifiziertes bzw. ausreichend geschultes Personal bedeutet, dass diese Personen mit der Auf-
stellung, dem Betrieb und der Instandhaltung des Bestückautomaten und der Zusatzgeräte ver-
traut sind und über eine entsprechende Qualifikation verfügen, wie z.B:
Die Ausbildung oder Unterweisung bzw. Berechtigung, Stromkreise und Anlagenteile gemäß
den Standards der Sicherheitstechnik ein- und auszuschalten, freizuschalten, zu erden oder
zu kennzeichnen.
Die Ausbildung oder Unterweisung gemäß den Standards der Sicherheitstechnik in Pflege und
Gebrauch einer angemessenen Sicherheitsausrüstung.
Die Schulung in Erster Hilfe.