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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE S-25 H M 2.7 Emission und Ergonomie des Touch-Scr een-Monitors Softwareversion S R.502.xx Ausgab e 01/2001 DE 92 2.7 Emission und Ergonomie des T ouch-Screen-Monitors 2.7.1 …
Betriebsanleitung SIPLACE S-25 HM 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.502.xx Ausgabe 01/2001 DE 2.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern
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Anlagen hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden
muss, ist ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
6. Um das Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicherheitsfra-
gen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen
dieser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfah-
rens befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren for-
mal überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
2.6.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.
2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE S-25 HM
2.7 Emission und Ergonomie des Touch-Screen-Monitors Softwareversion SR.502.xx Ausgabe 01/2001 DE
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2.7 Emission und Ergonomie des Touch-Screen-Monitors
2.7.1 Röntgenstrahlung
Die im Monitor erzeugte Röntgenstrahlung ist durch die eigensichere Kathodenstrahlröhre aus-
reichend abgeschirmt. Die abgegebene Ortsdosisleistung ist kleiner als 1 µS/h (Mikro-Sievert
pro Stunde). Die Beschleunigungsspannung ist gerätetechnisch auf maximal 26 kV begrenzt.
Der Monitor entspricht der deutschen Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgen-
strahlen. Darüber hinaus entspricht die Emission der Röntgenstrahlung des Monitors den DHHS-
Rules 21 CFR, Unterabschnitt J am Tage der Herstellung und den FCC-Rules, Teil 15.
2.7.2 Ergonomie und elektromagnetische Emission
Der Monitor erfüllt die Bedingungen für Ergonomie (nach ISO 9241-3) und Sicherheit (nach EN
60950).
Die niederfrequenten elektromagnetischen Emission unterschreiten die Empfehlungen nach
MPR II des schwedischen Strahleninstituts Stockholm.

Betriebsanleitung SIPLACE S-25 HM 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.502.xx Ausgabe 01/2001 DE 2.8 EGB-Richtlinien
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2.8 EGB-Richtlinien
2.8.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr
empfindlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (E
lectro-
static S
ensitive Device).
Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder Verpackungen
weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und damit auf die
Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin.
EGBs können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit
unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannun-
gen treten bereits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von
einem nicht elektrostatisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente,
die solchen Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fäl-
len nicht sofort als fehlerhaft erkannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlver-
halten einstellen kann.
2.8.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
– Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten Bau-
elementen fernzuhalten!
– Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von Mensch,
Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
2.8.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen
auf keinen Fall so an, dass dabei Bauelementepins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
– wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
– wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.