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1 Einleitung 1.3 Weitere Hinweise Serviceanleitung SIPLACE TX-Serie 06/2017 18 1.3 Weitere Hinweise 1.3.1 Wichtige Hinweise zur umweltfreundlichen Entsorgung von Materialien Für SIPLACE-Produkte werden nur Stoffe, Materi…

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Serviceanleitung SIPLACE TX-Serie
06/2017
1 Einleitung
1.2 Was vor Beginn der Arbeiten zu tun ist...
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Mitarbeiter zu informieren, dass sich die Maschine zu Servicezwecken in spannungslosem
Zustand befindet. Das Schild muss sicher befestigt werden, es muss von allen Seiten
einsehbar sein und es darf nur von demjenigen entfernt werden, der es angebracht hat.
Freisetzen gespeicherter Energie:
Gespeicherte Energien in der Druckluftversorgung und elektrische Energien in Elektrolytkon-
densatoren müssen durch geeignete Maßnahmen freigesetzt sein.
Warten Sie dazu nach dem Abschalten der Maschine die angegebenen Entlade- und Druck-
abbauzeiten ab, um an der Maschine gefahrlos arbeiten zu können.
GEFAHR
Auf Spannungsfreiheit prüfen!
Prüfen Sie die Stromversorgung vor Beginn der Arbeiten auf Spannungsfreiheit und
beachten Sie die Wartezeiten!
Überprüfen der Verriegelung:
Testen Sie die Verriegelung der Maschine, indem Sie einfach den START-Taster drücken.
Folgende Schritte sind nötig, um die Maschine wieder betriebsbereit zu machen.
Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Sorgen Sie dafür, dass das autorisierte Personal
sämtliches Werkzeug entfernt und alle Sicherheitseinrichtungen wieder in Kraft setzt.
Benachrichtigen Sie alle betroffenen Mitarbeiter.
Informieren Sie alle Arbeiter in dem betreffenden Bereich, dass die Maschine wieder in
Betrieb genommen wird, ehe Sie auch nur eines der Schlösser bzw. Warnschilder entfernen.
Entfernen Sie die Schlösser/Warnschilder.
Jeder dazu autorisierte Mitarbeiter muss sein eigenes Schloss entfernen und unter
Verschluss nehmen.
Schalten Sie die Maschine ein. Lassen Sie während des Betriebs autorisiertes Personal
überprüfen, ob die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Tests
Servicepersonal darf die Schaltungen testen, indem es diese kurzzeitig aktiviert, ohne das
Verriegelungsverfahren aufzuheben. Dies allerdings nur, wenn keine weiteren Personen mehr
Arbeiten an der zu testenden Baugruppe ausführen.
Es ist außerordentlich wichtig, dass alle weiteren START-Taster mit dem Warnschild "Nicht in
Betrieb nehmen" gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in dieser
Zeit zu verhindern.
Verantwortung und Pflichten
Das Instandhaltungs- und Wartungspersonal ist dafür zuständig, sicherzustellen, dass dieses
Verfahren eingehalten wird.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungs-
und Servicepersonals, diesen Personenkreis in dieses Verfahren einzuweisen.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten das Verfahren zum
Verriegeln und Kennzeichnen der Verriegelung der Maschinen zu regeln.
1 Einleitung
1.3 Weitere Hinweise
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1.3 Weitere Hinweise
1.3.1 Wichtige Hinweise zur umweltfreundlichen Entsorgung von Materialien
Für SIPLACE-Produkte werden nur Stoffe, Materialien und Teile verwendet, die sich leicht trennen
und umweltfreundlich entsorgen lassen.
HINWEIS
Bestimmungen beachten
Für die fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung der Anlage, der Betriebsstoffe und
der Verbrauchs- und Verschleißteile ist ausschließlich der Betreiber der Anlage verant-
wortlich.
Beachten Sie dazu die nationalen gesetzlichen Bestimmungen für die Abfallent-
sorgung und den Umweltschutz.
1.3.2 Hinweis zum Original-SIPLACE-Zubehör
Verwenden Sie nur Originalersatzteile und autorisiertes Zubehör. Die Verwendung anderer Teile
beeinträchtigt die Sicherheit und wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
1.3.3 Hinweise zu dieser Serviceanleitung
WARNUNG
Zusatzqualifikation erforderlich
Die in dieser Anleitung beschriebenen Servicearbeiten sind nur durch speziell geschulte
Servicetechniker zu leisten und erfordern daher eine entsprechende Zusatzqualifikation
und Zusatzkenntnisse.
Für spezielle Fragen bei Servicearbeiten wenden Sie sich bitte direkt an die SIPLACE-Kundenhotli-
ne oder senden Sie eine E-Mail an: hotline.siplace@asmpt.com.
1.3.4 EGB-Richtlinien
1.3.4.1 Definition von EGB
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr
empfindlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Abb.5: EGB-Aufkleber
Die Kurzbezeichnung für elektrostatisch gefährdete Bauelemente-Bau-
gruppen ist "EGB". Daneben findet man häufig auch die international ge-
bräuchliche Bezeichnung "ESD" (Electrostatic Sensitive Device). Neben-
stehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder
Verpackungen weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten
Bauelementen und damit auf die Berührungsempfindlichkeit der betreffen-
den Baugruppen hin.
EGBs können durch Spannungen und elektrostatische Ladungen zerstört werden, die weit unter-
halb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten bereits dann
auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elektrostatisch entladenen Men-
schen berührt wird. Bauelemente, die solchen Überspannungen ausgesetzt wurden, können in
den meisten Fällen nicht sofort als fehlerhaft erkannt werden, da sich erst nach längerer Betriebs-
zeit ein Fehlverhalten einstellen kann.
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1.3 Weitere Hinweise
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1.3.4.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten
Bauelementen fernzuhalten!
Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von Mensch,
Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
1.3.4.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen auf
keinen Fall so an, dass dabei Bauelemente-Pins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muss der eigene Körper entladen werden. Dies
kann in einfachster Weise dadurch geschehen, dass unmittelbar vorher ein leitfähiger, geerdeter
Gegenstand berührt wird (beispielsweise metallblanke Schaltschrankteile, eine Wasserleitung
usw.).
Bringen Sie Baugruppen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stoffen in Berührung,
z.B.Kunststoff-Folien, isolierende Tischplatten oder Bekleidungsteile aus Kunstfaser.
Legen Sie Baugruppen nur auf leitfähigen Unterlagen ab (Tisch mit EGB-Auflage, leitfähiger EGB-
Schaumstoff, EGB-Verpackungsbeutel, EGB-Transportbehälter).
Bringen Sie Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren oder Fernsehgeräten.
Halten Sie zum Bildschirm einen Mindestabstand von >10cm ein.
1.3.4.4 Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
An den Baugruppen darf nur dann gemessen werden, wenn
das Messgerät geerdet ist (z.B über Schutzleiter) oder
vor dem Messen bei potentialfreiem Messgerät der Messkopf kurzzeitig entladen wird
(z.B.metallblankes Steuerungsgehäuse berühren).
Verwenden Sie nur einen geerdeten Lötkolben, wenn Sie löten.
1.3.4.5 Versenden von EGB-Baugruppen
Bewahren Sie Baugruppen und Bauelemente grundsätzlich in leitfähiger Verpackung
(z.B.metallisierten Kunststoffschachteln oder Metallbüchsen) auf bzw. versenden Sie diese
auch in leitfähiger Verpackung.
Sind Verpackungen nicht leitend, müssen Sie die Baugruppen vor dem Verpacken leitend
umhüllen. Verwenden Sie dazu beispielsweise leitfähigen Schaumgummi, EGB-Beutel,
Haushalts-Alufolie oder Papier - unter keinen Umständen aber Kunststofftüten oder -folien.
Achten Sie bei Baugruppen mit eingebauten Batterien darauf, dass die leitfähige Verpackung
die Batterieanschlüsse nicht berührt oder kurz schließt und decken Sie gegebenenfalls
Anschlüsse zuvor mit Isolierband oder Isoliermaterial ab.