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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung E by SIPLACE 2.3 Klassifizierung des optischen Systems Ab Softwareversion SC 712.1 Ausgabe 05/2019 70 2.3 Klassifizierung des optischen Systems 2.3.1 Klassifizierung der Gesamtmasch…

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Betriebsanleitung E by SIPLACE 2 Betriebssicherheit
Ab Softwareversion SC 712.1 Ausgabe 05/2019 2.2 Warnschilder
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2.2.10 Warnschild am Wechseltisch
2
Abb. 2.2 - 17 Warnschilder am Wechseltisch
In Abb. 2.2 - 17, Seite 69, Schild Quetschgefahr für Hände, Artikel-Nr. 03118888-01 (1 Schild auf
der linken Seite und 1 Schild auf der rechten Seite).
Quetschung der
Hand
Quetschung der
Hand
2
QUETSCHGEFAHR FÜR DIE HÄNDE!
Beim Anheben und Senken des Wechseltisches besteht eine Quetschgefahr
für die Hände.
Vorsicht beim Anheben und Absenken des Wechseltisches.
Beachten Sie die Beschreibung in Abschnitt 4.4 auf Seite 199.
2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung E by SIPLACE
2.3 Klassifizierung des optischen Systems Ab Softwareversion SC 712.1 Ausgabe 05/2019
70
2.3 Klassifizierung des optischen Systems
2.3.1 Klassifizierung der Gesamtmaschine
2
2.3.2 Laserklassifizierung
Die folgenden Module sind der Laserklasse 2 zugeordnet:
BE-Sensor auf SIPLACE CP14
2.3.3 Klassifizierung der optischen Systeme
2
Die betriebsbereite Maschine ist insgesamt als Laserklasse 2 eingestuft
Die Laserklassen werden nach IEC 60825-1:2014 ermittelt.
HINWEIS
In das Kamerabeleuchtungssystem sind helle LEDs eingebaut. Diese sind gemäß IEC
62741:2006 in Risikogruppe 1 eingestuft.
Nicht in den Strahl blicken!
Betriebsanleitung E by SIPLACE 2 Betriebssicherheit
Ab Softwareversion SC 712.1 Ausgabe 05/2019 2.4 Sicherheitshinweise zum Transport des Automaten
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2.4 Sicherheitshinweise zum Transport des Automaten
2
Verwenden Sie zum Transport des Automaten einen Gabelstapler mit folgender Spezifikation:
Gabellänge: min. 1800 mm
Tragkraft: min. 5.000 kg
Lichte Gabelweite: min. 350 mm 2
2
2.5 Sicherheitshinweise zum Betrieb des Automaten
2.5.1 Sicherheitshinweise zum Schließen der Schutzhauben
Um jegliches Verletzungsrisiko beim Schließen der Schutzhauben an der Maschine auszu‐schlie-
ßen, hat der Betreiber das Personal anzuhalten, die Schutzhauben gemäß nachfolgender Anlei-
tung zu bedienen.
2
WARNUNG
Kippgefahr!
Wird die geforderte Spezifikation für den Gabelstapler nicht eingehalten, besteht Kippge-
fahr.
Verwenden Sie zum Transport nur den spezifizierten Gabelstapler.
Der sachgemäße Transport des Automaten ist in Kapitel 4
, Abschnitt 4.1, Seite 173 be-
schrieben.
VORSICHT
QUETSCHGEFAHR!
Bei unsachgemäßem Schließen der Schutzhauben besteht Quetschgefahr für die Hände.
Schließen Sie die Schutzhauben sachgemäß.