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Betriebsanleitung SIPLACE X-Serie S 2 Betriebssicherheit Ab Softwareversion 713.0 Ausgabe 11/2019 2.9 Ve rriegeln und Anbringen von Warn schildern 97 2.9.4 V erantwortung und Pflichten – Es gehört zu den Aufgaben un d Pf…

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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE X-Serie S
2.9 Verriegeln und Anbringen von Warnschildern Ab Softwareversion 713.0 Ausgabe 11/2019
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Alternativ: Anbringen von Warnschildern
Ist es möglich, den Bestückautomaten mit einem Schloss zu verriegeln, so muss dies durch-
geführt werden. Es gibt allerdings Situationen, bei denen zum Freischalten der Energie kein
Schloss angebracht werden kann. In diesen Fällen müssen Warnschilder an den freigeschal-
teten Bestückautomaten angebracht werden, welche die Mitarbeiter davon unterrichten, dass
der Bestückautomat zu Servicezwecken freigeschaltet worden ist. Das Schild muss sicher
befestigt werden, es muss von allen Seiten einsehbar sein und darf nur von demjenigen ent-
fernt werden, der es angebracht hat. 2
Freisetzen gespeicherter Energie
Gespeicherte Energien in der Druckluftversorgung und elektrische Energien in Elektrolytkon-
densatoren müssen durch geeignete Maßnahmen freigesetzt sein. 2
Warten Sie dazu nach dem Abschalten des Bestückautomaten die angegebenen Ent-
lade- bzw. Druckabbauzeiten ab (siehe Abschnitte 2.7
, Seite 89, und 2.8, Seite 93), um
am Bestückautomaten gefahrlos arbeiten zu können.
Überprüfen der Verriegelung.
Testen Sie die Verriegelung des Bestückautomaten, indem Sie einfach den Start-Taster drü-
cken.
Folgende Schritte sind nötig, um den Bestückautomaten wieder betriebsbereit zu machen:
Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Sorgen Sie dafür, dass das autorisierte Personal
sämtliches Werkzeug entfernt und alle Sicherheitseinrichtungen wieder in Kraft setzt.
Unterrichten Sie alle betroffenen Mitarbeiter
Informieren Sie alle Arbeiter in dem betreffenden Bereich, dass der Bestückautomat wie-
der in Betrieb genommen wird, ehe Sie auch nur eines der Schlösser bzw. Warnschilder
entfernen.
Entfernen der Schlösser/Warnschilder
Jeder dazu autorisierte Mitarbeiter muss sein eigenes Schloss entfernen und unter Ver-
schluss nehmen.
Schalten Sie den Bestückautomaten ein und lassen Sie während des Betriebs autorisier-
tes Personal überprüfen, ob die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
2.9.3 Testen
Servicepersonal darf die Schaltungen testen, indem es diese kurzzeitig aktiviert, ohne das Verrie-
gelungsverfahren aufzuheben. Dies allerdings nur, wenn keine weiteren Personen mehr Arbeiten
an der zu testenden Baugruppe ausführen.
Es ist außerordentlich wichtig, dass alle weiteren Starttaster mit dem Warnschild "Nicht in Betrieb
nehmen" gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in dieser Zeit zu
verhindern.
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2.9.4 Verantwortung und Pflichten
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Instandhaltungs- und Servicepersonals sicher-
zustellen, dass dieses Verfahren eingehalten wird.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungs-
und Servicepersonals, diesen Personenkreis in dieses Verfahren einzuweisen.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, das Verfahren zum
Verriegeln und Kennzeichnen der Verriegelung der Bestückautomaten zu regeln.
2.9.5 Schulung
Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder
Mitarbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche
Schulungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
Um festzulegen, wie viel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Ka-
tegorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt:
Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die In-
standhaltungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Ener-
gieregelung wissen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen
können. Autorisierte Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu fin-
den, die nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der
Elektrik, Mechanik, Hydraulik, Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald
diese Mitarbeiter all diese Energiequellen erkennen können, müssen sie geschult wer-
den, die Energie freizuschalten, zu regeln und gefahrlos freizusetzen.
Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Bestückautomaten oder Baugruppen be-
dienen, die deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich
arbeiten, dessen Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekenn-
zeichnet werden muss. Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungspro-
grams klar gemacht werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/
Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen
und warum sie diese nicht entfernen dürfen.
Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw.
die nicht von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager
und höheres Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu
den Anlagen hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet
werden muss, ist ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
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2.10 EGB-Richtlinien Ab Softwareversion 713.0 Ausgabe 11/2019
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2.10 EGB-Richtlinien
2.10.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr emp-
findlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (Electrostatic
Sensitive Device). Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder
Verpackungen weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und da-
mit auf die Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin.
EGB können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unterhalb
der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten be-
reits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elekt-
rostatisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen
Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als fehlerhaft er-
kannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten einstellen kann.
2.10.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten
Bauelementen fernzuhalten!
Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von
Mensch, Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
2.10.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen
auf keinen Fall so an, dass dabei Bauelemente-Pins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muss der eigene Körper entladen werden.
Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, dass unmittelbar vorher ein leitfähiger, geer-
deter Gegenstand berührt wird (beispielsweise metallblanke Schaltschrankteile, eine Wasserlei-
tung usw.).