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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE S-27 H M 2.9 Verriegeln de s Automaten und Anbringen von Wa rnsc hildern Softwareversion S R.503.xxAusgabe 07/2003 D E 68 dieser Inspektion w ird die Sicherhei tsabteilung d…
Betriebsanleitung SIPLACE S-27 HM 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.503.xx Ausgabe 07/2003 DE 2.9 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern
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2. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungs-
personal und der Elektriker, sein Personal in dieses Verfahren einzuweisen.
3. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung
des Sicherheitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und den
Managern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verrie-
geln und Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
2.9.5 Schulung
1. Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder
Mitarbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche
Schulungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
2. Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei
Kategorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
3. Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Instandhal-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung
wissen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte
Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten
Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik, Hydraulik,
Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese Energiequel-
len erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu regeln und
gefahrlos freizusetzen.
4. Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die
deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten, des-
sen Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden
muss. Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms klar gemacht
werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren so wich-
tig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie diese nicht entfernen
dürfen.
5. Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die
nicht von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager und höhe-
res Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den Anlagen
hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden muss, ist
ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
6. Um das Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicherheitsfra-
gen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen
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2.9 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern Softwareversion SR.503.xxAusgabe 07/2003 DE
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dieser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfah-
rens befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren for-
mal überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
2.9.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.
Betriebsanleitung SIPLACE S-27 HM 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.503.xx Ausgabe 07/2003 DE 2.10 Emission und Ergonomie des Touch-Screen-Monitors
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2.10 Emission und Ergonomie des Touch-Screen-Monitors
2.10.1 Röntgenstrahlung
Die im Monitor erzeugte Röntgenstrahlung ist durch die eigensichere Kathodenstrahlröhre aus-
reichend abgeschirmt. Die abgegebene Ortsdosisleistung ist kleiner als 1 µS/h (Mikro-Sievert
pro Stunde). Die Beschleunigungsspannung ist gerätetechnisch auf maximal 26 kV begrenzt.
Der Monitor entspricht der deutschen Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgen-
strahlen. Darüber hinaus entspricht die Emission der Röntgenstrahlung des Monitors den DHHS-
Rules 21 CFR, Unterabschnitt J am Tage der Herstellung und den FCC-Rules, Teil 15.
2.10.2 Ergonomie und elektromagnetische Emission
Der Monitor erfüllt die Bedingungen für Ergonomie (nach ISO 9241-3) und Sicherheit (nach EN
60950).
Die niederfrequenten elektromagnetischen Emission unterschreiten die Empfehlungen nach
MPR II des schwedischen Strahleninstituts Stockholm.