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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung E by SIPLACE
2.10 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern Ab Softwareversion SC 712.1 Ausgabe 05/2019
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2.10.4 Verantwortung und Pflichten
– Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Instandhaltungs-, Kontroll- und Serviceperso-
nals, sicherzustellen, dass dieses Verfahren eingehalten wird.
– Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungs-
, Kontroll- und Servicepersonals, diesen Personenkreis in dieses Verfahren einzuweisen.
– Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung
des Sicherheitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und den
Managern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verrie-
geln und Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
2.10.5 Schulung
– Mitarbeitertraining
– Jeder einzelne Mitarbeiter muss Im Hinblick auf die Sicherheitsregeln geschult werden.
Natürlich ist nicht jeder Mitarbeiter der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt oder an Ver-
riegelungen/Abschaltungen beteiligt. Deshalb sind umfangreiche Schulungsmaßnah-
men nicht für jeden einzelnen erforderlich.
– Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei
Gruppen unterteilt. Für jede Gruppe wird ein eigenes Schulungsniveau festgelegt.
– Autorisierte Mitarbeiter.
– Diese Personen bringen die Schlösser und Warnschilder an und führen auch die Install-
haltungs- oder Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energiere-
gelung wissen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können.
Autorisierte Mitarbeiter müssen auch Energiequellen erkennen, die nicht offensichtlich
sind. Dazu gehören Energiequellen auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik, Hydraulik,
Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese Ener-
giequellen erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten,
zu regeln und gefahrlos freizusetzen.
– Betroffene Mitarbeiter
– Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen,
die deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbei-
ten, dessen Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet
werden muss. Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms
klar gemacht werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/Kennzeich-
nungsverfahren so wichtig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum
sie diese nicht entfernen dürfen.

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Ab Softwareversion SC 712.1 Ausgabe 05/2019 2.11 EGB-Richtlinien
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– Alle anderen Personen
– Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw.
die nicht von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager
und höheres Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu
den Anlagen hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeich-
net werden muss, ist ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
– Um das Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicher-
heitsfragen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im
Rahmen dieser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte
des Verfahrens befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung
das Verfahren formal überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlas-
sen.
2.10.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.
2.11 EGB-Richtlinien
2.11.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr emp-
findlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (Electrostatic
Sensitive Device). Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder
Verpackungen weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und da-
mit auf die Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin.
EGB können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unterhalb
der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten be-
reits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elektro-
statisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen
Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als fehlerhaft er-
kannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten einstellen kann.
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2.11 EGB-Richtlinien Ab Softwareversion SC 712.1 Ausgabe 05/2019
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2.11.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten
Bauelementen fernzuhalten!
Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von
Mensch, Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
2.11.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen
auf keinen Fall so an, dass dabei Bauelemente-Pins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muss der eigene Körper entladen werden.
Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, dass unmittelbar vorher ein leitfähiger, geer-
deter Gegenstand berührt wird (beispielsweise metallblanke Schaltschrankteile, eine Wasserlei-
tung usw.).
Bringen Sie Baugruppen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stoffen in Berührung, z.B.
Kunststoff-Folien, isolierende Tischplatten oder Bekleidungsteile aus Kunstfaser.
Legen Sie Baugruppen nur auf leitfähigen Unterlagen ab (Tisch mit EGB-Auflage, leitfähiger EGB-
Schaumstoff, EGB-Verpackungsbeutel, EGB-Transportbehälter).
Bringen Sie Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren oder Fernsehgerä-
ten. Halten Sie zum Bildschirm einen Mindestabstand von > 10 cm ein.
2.11.4 Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
An den Baugruppen darf nur unter folgenden Bedingungen gemessen werden:
– Das Messgerät ist geerdet (z.B über Schutzleiter) oder
– vor dem Messen wird bei potentialfreiem Messgerät der Messkopf kurzzeitig entladen (z.B
metallblankes Steuerungsgehäuse berühren).
Verwenden Sie nur einen geerdeten Lötkolben, wenn Sie löten.