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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE D4i 2.4 Sicherheitshinweise zum Transport des Automa ten Ab Softwareversion SR.605.03 SP2 Ausgabe 10/2012 DE 50 2.3.3 Laserklasse 2 Folgende Baugruppen sind L aserklasse 2 z…

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Betriebsanleitung SIPLACE D4i 2 Betriebssicherheit
Ab Softwareversion SR.605.03 SP2 Ausgabe 10/2012 DE 2.3 Laserklassifizierung
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2.3 Laserklassifizierung
2.3.1 Laserklasse 1
2.3.1.1 Klassifizierung der Gesamtmaschine
2
HINWEIS: 2
Baugruppen der Laserklasse 1 und 1M werden nicht gekennzeichnet.
2.3.1.2 Klassifizierung der Kamerasysteme
2
2.3.2 Laserklasse 1M
Nicht direkt mit optischen Instrumenten betrachten!
2
2
Alle eingebauten Kamerasysteme und die betriebsbereite Gesamt-
maschine sind Laserklasse 1 zugeordnet.
Die Laserklassen werden nach DIN EN 60825-1:2001 ermittelt.
2
Folgende Kamerasysteme sind Laserklasse 1 zugeordnet:
LP-Kamera, Typ 34, digital
2
Folgende Kamerasysteme sind Laserklasse 1M zugeordnet:
BE-Kamera C&P, Typ 28, 18 x 18 am 12-Segment Collect&Place Kopf
BE-Kamera C&P, Typ 30, 27 x 27 am 12-Segment Collect&Place Kopf
2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE D4i
2.4 Sicherheitshinweise zum Transport des Automaten Ab Softwareversion SR.605.03 SP2 Ausgabe 10/2012 DE
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2.3.3 Laserklasse 2
Folgende Baugruppen sind Laserklasse 2 zugeordnet:
Laserlichtschranke, Bestückbereich 1 im LP-Transport
Laserlichtschranke, Bestückbereich 2 im LP-Transport
Leiterplatten-Barcodeleser
2
2.4 Sicherheitshinweise zum Transport des Automaten
2
Verwenden Sie zum Transport des Automaten einen Gabelstapler mit folgender Spezifikation:
Gabellänge min. 1800 mm
Tragkraft min. 6000 kg
Lichte Gabelweite min. 350 mm 2
WARNUNG
KIPPGEFAHR 2
Wird die geforderte Spezifikation für den Gabelstapler nicht eingehalten, besteht das Risiko,
dass der Gabelstapler mit dem Automaten kippt.
Der Transport des Automaten ist in Kapitel 4, Abschnitt 4.1, Seite 141 beschrieben.
2
Laserstrahlung
Nicht in den Strahl blicken!
Betriebsanleitung SIPLACE D4i 2 Betriebssicherheit
Ab Softwareversion SR.605.03 SP2 Ausgabe 10/2012 DE 2.5 Sicherheitshinweise zum Betrieb des Automaten
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2.5 Sicherheitshinweise zum Betrieb des Automaten
2.5.1 Sicherheitshinweise zum Schließen der Schutzhauben
Um jegliches Verletzungsrisiko beim Schließen der Schutzhauben an der Maschine auszu-
schließen, hat der Betreiber das Personal anzuhalten, die Schutzhauben gemäß nachfolgender
Anleitung zu bedienen.
VORSICHT
QUETSCHGEFAHR FÜR HÄNDE
BEI UNSACHGEMÄSSEM SCHLIESSEN DER SCHUTZHAUBEN 2
2
Abb. 2.5 - 1 Sicherheitshinweise zum Schließen der Schutzhauben
(1) Schutzhauben
(2) Griffmulden