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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE CF 2.1 Sicherheitshinweise Softw areversion SR.101.xx Ausgab e 06/2003 DE 22 Æ Der S chlüssel schalter darf nur von qua lifiziert em und ge schultem Perso nal auf E inrichtb…

Betriebsanleitung SIPLACE CF 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.101.xx Ausgabe 06/2003 DE 2.1 Sicherheitshinweise
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Æ Beachten Sie die speziellen Sicherheitsvorschriften Ihres Landes!
Æ Achten Sie darauf, dass die Warnschilder immer gut erkennbar und der Text immer gut lesbar
ist.
Æ Tauschen Sie beschädigte Warnschilder und Hinweisschilder aus. Ersetzen Sie fehlende
Schilder.
Æ Der Maschinenschlüssel zum Entriegeln der Abdeckungen am Automaten ist so aufzubewah-
ren, dass er nur qualifiziertem Personal zugänglich ist!
HINWEIS
Die sichere Verwahrung und die Aushändigung des Maschinenschlüssels nur an autorisierte
Personen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Betreibers. 2
Æ Falls Eingriffe nötig sind, für die sich in Ihrem Betrieb kein ausreichend geschultes Personal
findet, beauftragen Sie unbedingt einen Servicetechniker der Fa. SiemensDematic AG! An-
sprüche jedweder Art, die durch unsachgemäßem Eingriff Schäden oder Folgeschäden verur-
sacht haben, werden von der SiemensDematic AG abgelehnt!
Æ Werden beim Betrieb der Maschine wesentliche Gefahrenmomente erkannt, ist der Betreiber
der Maschine verpflichtet, dem Hersteller unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zu machen,
damit der Hersteller entsprechende Maßnahmen zur Verringerung des Gefährdungspotentials
ergreifen kann.
WARNUNG
Trotz aller vom Hersteller vorgesehener Sicherheitsmaßnahmen kann ein nicht bestimmungsge-
mäßer Betrieb des Automaten schwere Körperverletzungen (z.B. durch das Verfahren der Portale
und der Hubtische) und/oder erheblichen Sachschaden zur Folge haben! Sicherer Betrieb der
Maschine setzt voraus, dass diese von qualifiziertem Personal sachgemäß unter Beachtung aller
Warnhinweise bedient wird! Bestimmte Aktionen an der Maschine (z.B. Einrichtarbeiten) erfor-
dern eine über den Inhalt dieser Anleitung hinausgehende Schulung. 2
2.1.5.2 Zur Sicherheit von Personen und Bedienpersonal
Æ Die Bediener der Maschine dürfen nur solche Tätigkeiten ausführen, für die sie ausreichend
eingewiesen sind und die sie vollständig beherrschen!
Æ Öffnen Sie niemals eine Schutzhaube, wenn Sie mit dem Ablauf und der Funktion der Ma-
schine nicht vollständig vertraut sind! Die Schutzhauben dürfen während des Betriebes nur
dann geöffnet werden, wenn Sie dazu in dieser Anleitung oder im Dialog mit der Stationssoft-
ware aufgefordert werden!

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Æ Der Schlüsselschalter darf nur von qualifiziertem und geschultem Personal auf Einrichtbetrieb
("I") gestellt werden!
Während des Betriebs darf der Schlüsselschalter nur dann in Stellung "I" (Einrichtbetrieb) ge-
dreht werden, wenn Sie dazu in dieser Anleitung oder im Dialog mit der Stationssoftware auf-
gefordert werden! 2
Æ Bringen Sie bei eingeschalteter Station niemals Ihren Kopf oder Ihre Arme in den Verfahrbe-
reich der Portale und der Hubtische!
Æ Tragen Sie zu Ihrer Sicherheit eine Berufskleidung, die den Richtlinien der Berufsgenossen-
schaft entspricht, also keine Kleidung mit weiten Ärmeln etc.
Æ Reduzieren Sie das Gefahrenrisiko, indem sie keine Bänder, Ketten oder Krawatten am Ar-
beitsplatz tragen.
Æ Personen mit langen Haaren müssen eine Haarschutzhaube tragen.
WARNUNG 2
Der Automat wird elektrisch betrieben. Beim Betrieb elektrischer Geräte stehen zwangsläufig be-
stimmte Teile unter gefährlicher Spannung!
Æ Schalten Sie den Hauptschalter aus und trennen Sie den Automaten von der Netzversorgung,
wenn Sie Arbeiten an stromführenden Teilen durchführen.
Æ Verriegeln Sie den Automaten, wie dies in Abschnitt 2.9, Seite 60 beschrieben ist.
Das Nichtbeachten der Hinweise kann zu Tod, schwerer Körperverletzung und/oder erheblichen
Sachschäden führen!
2.1.5.3 Zur Sicherheit von Anlagen und Geräten
Æ Änderungen irgendwelcher Art dürfen auf keinen Fall vorgenommen werden, solange über de-
ren Auswirkung für die Gesamtfunktion der Anlage keine volle Klarheit besteht!
Æ Das Einrichten, Umrüsten und Instandhalten der Stationen darf nur von entsprechend geschul-
tem Personal vorgenommen werden!
Æ Verwenden Sie nur Originalersatzteile und autorisiertes Zubehör der Fa. SIEMENSDEMATIC
AG. Die Verwendung anderer Teile beeinträchtigt die Sicherheit und wird die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufheben.
Æ Die Schutzeinrichtungen dürfen nicht verändert werden. Insbesondere ist es verboten, Schutz-
schalter zu überbrücken oder Schutzeinrichtungen zu entfernen.

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2.1.6 Sicherheitshinweise zu Laserbaugruppen
Für Komponenten, die unter die Laserklassifizierung fallen, erlischt die Betriebserlaubnis, wenn
– eine mechanische Beschädigung der Baugruppe erkennbar ist oder
– eine Manipulation an der Mechanik oder Elektrik der Baugruppe vorgenommen wurde. Ein
beschädigter bzw. fehlender Schraubensicherungslack an Laserkomponenten (beispiels-
weise Abdeckbleche, Befestigungsteile, Einstellpotentiometer) ist bereits als Manipulation
zu werten.
– Nur Servicetechniker der Fa. SIEMENSDEMATIC AG bzw. bei SIEMENSDEMATIC ge-
schulte Servicetechniker des Betreibers dürfen Laserkomponenten austauschen.
– Reparaturen an Laserbaugruppen werden ausschließlich werkseitig bei SIEMENS
DEMATIC durchgeführt.
2.1.7 Wichtige Hinweise zur umweltfreundlichen Entsorgung von Materialien
bzw. Maschinenteilen
Für SIPLACE-Automaten werden nur Stoffe, Materialien und Teile verwendet, die sich leicht tren-
nen und umweltfreundlich entsorgen lassen. Weder für die Montage, Demontage noch für den Be-
trieb des Automaten sind umweltschädliche Gefahrenstoffe erforderlich.
HINWEIS 2
Für die fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung der Anlage, der Betriebsstoffe und der
Verbrauchs- und Verschleißteile ist ausschließlich der Betreiber der Anlage verantwortlich.
Æ Beachten Sie dazu die nationalen, gesetzlichen Bestimmungen für die Abfallentsorgung und
den Umweltschutz.