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Betriebsanleitung SIPLACE CF 2 Betriebssicherheit Softwareversion SR.101.xx Ausgabe 06/2003 DE 2. 9 Verr iegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern 63 muss, i st ein ge wisses Maß an Sch ulung ange bracht. (6) …

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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE CF
2.9 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern Softwareversion SR.101.xx Ausgabe 06/2003 DE
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2.9.4 Verantwortung und Pflichten
(1) Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Instandhaltungspersonals und der Elektriker
sicherzustellen, dass dieses Verfahren eingehalten wird.
(2) Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungs-
personal und der Elektriker, sein Personal in dieses Verfahren einzuweisen.
(3) Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung
des Sicherheitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und den
Managern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verrie-
geln und Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
2.9.5 Schulung
(1) Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder
Mitarbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche
Schulungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
(2) Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei
Kategorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
(3) Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Instandhal-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung
wissen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte
Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten
Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik, Hydraulik,
Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese Energiequel-
len erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu regeln und
gefahrlos freizusetzen.
(4) Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die
deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten,
dessen Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden
muss. Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms klar gemacht
werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren so
wichtig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie diese nicht entfernen
dürfen.
(5) Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die
nicht von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager und
höheres Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den
Anlagen hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden
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muss, ist ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
(6) Um das Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicherheitsfra-
gen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen
dieser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfah-
rens befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren
formal überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
2.9.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.
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2.10 EGB-Richtlinien Softwareversion SR.101.xx Ausgabe 06/2003 DE
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2.10 EGB-Richtlinien
2.10.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr
empfindlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche e
lektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (E
lectro-
static S
ensitive Device).
Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder Verpackungen
weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und damit auf die
Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin.
EGB können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unter-
halb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen
treten bereits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem
nicht elektrostatisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die sol-
chen Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht
sofort als fehlerhaft erkannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten
einstellen kann.
2.10.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten Bau-
elementen fernzuhalten!
Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von Mensch,
Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
2.10.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen
auf keinen Fall so an, dass dabei Bauelementepins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.