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1 Einleitung Bedienungsanleitung Do cking Station BE-Wagen SIPLACE SX 1.2 Seriennummer der Docking Station Ausgabe 02/2018 12 – Der einwandfreie und siche re Betrieb des Prod uktes setzt sachgemäße Lagerung, sachge- mäße…

Bedienungsanleitung Docking Station BE-Wagen SIPLACE SX 1 Einleitung
Ausgabe 02/2018 1.2 Seriennummer der Docking Station
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1.2.1 EG-Konformitätserklärung
Das nachfolgend beschriebene Produkt:
1
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des Herstellers
ASM Assembly Systems GmbH&Co.KG
Rupert-Mayer-Str. 44
81379 München 1
stimmt überein mit den Vorschriften und Normen der mitgelieferten EG-
Konformitätserklärung.
1.2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die „Bestimmungsgemäße Verwendung“ ist folgendermaßen definiert:
– Die Docking Station dient dem externen Rüsten von BE-Wagen mit Zuführmodulen, Funkti-
onstests und Rüstkontrolle.
– Die Docking Station darf nur für die in den Katalogen und den technischen Beschreibungen
vorgesehenen Einsatzfälle, entsprechend der Leiterplatten- und Bauelemente-Spezifikation
verwendet werden. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht be-
stimmungsgemäß.
– Die Docking Station darf nur in Verbindung mit vom Hersteller empfohlenen bzw. zugelasse-
nen Fremdgeräten und -komponenten und nur unter Verwendung von autorisierten Origina-
lersatzteilen eingesetzt werden. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß.
– Die Docking Station darf nur unter den in dieser Bedienungsanleitung definierten Aufstell-,
Anschluss- und Betriebsbedingungen eingesetzt werden.
– Die Docking Station darf nur dann an die Betriebsspannung angeschlossen werden, wenn sie
ordnungsgemäß aufgestellt und die Aufstellung überprüft wurde.
– Die Docking Station darf nur dann in Betrieb genommen werden bzw. in Betrieb bleiben, wenn
alle notwendigen Warnschilder auf der Maschine lesbar und an der richtigen Stelle vorhanden
sind.
Fabrikat
Docking Station
Typ Docking Station BE-Wagen SIPLACE SX
Artikel-Nr.: 00116965-xx
1 Einleitung Bedienungsanleitung Docking Station BE-Wagen SIPLACE SX
1.2 Seriennummer der Docking Station Ausgabe 02/2018
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– Der einwandfreie und sichere Betrieb des Produktes setzt sachgemäße Lagerung, sachge-
mäßen Transport, richtige Aufstellung und Montage (Installation) und Inbetriebnahme sowie
sorgfältige Bedienung, Instandhaltung und Service durch ausreichend qualifiziertes Personal
voraus, das für die jeweilige Arbeit durch Schulung beim Hersteller autorisiert ist.
– Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört ebenso das Beachten aller Hinweise in der In-
stallationsanleitung, der Bedienungsanleitung und übergeordnet in der Bedienungsanleitung
des jeweiligen SIPLACE-Bestückautomaten, da die Docking Station signaltechnisch und me-
chanisch mit dem Bestückautomaten verknüpft ist und somit das Zusammenwirken der Ma-
schinen bekannt sein und beachtet werden muss.
– Darüber hinaus sind bzgl. der Schnittstellen und Signalabläufe die Bedienungsanleitungen
von möglicherweise anderen anschließenden Modulen zu beachten.
– Der Inhalt der oben genannten Installations- und Bedienungsanleitung der Docking Station,
sowie der Bedienungsanleitung des SIPLACE Bestückautomaten und von weiteren anschlie-
ßenden Modulen / Maschinen muss vollständig verstanden und eingehalten werden, damit
die Voraussetzung für die Inbetriebnahme / für das Einschalten der Docking Station und somit
für den „Bestimmungsgemäßen Gebrauch“ gegeben ist.
Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch übernimmt der Hersteller keine Haftung für eventuell
auftretende Schäden oder Verletzungen jeder Art und keine Garantie für einwandfreies und funk-
tionsgemäßes Arbeiten der Docking Station.
Das Produkt darf nur für die in den Katalogen und den technischen Beschreibungen vorgesehe-
nen Einsatzfälle, d. h. zum Bestücken von SMD-Bauelementen, und nur in Verbindung mit von
ASM Assembly Systems GmbH&Co.KG empfohlenen bzw. zugelassenen Fremdgeräten und -
komponenten verwendet werden. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung übernimmt die ASM Assembly Systems
GmbH&Co.KG keine Haftung für eventuell auftretende Schäden und keine Garantie für einwand-
freies und funktionsgemäßes Arbeiten der Komponenten.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten aller Hinweise in der Betriebs-
anleitung.
Der einwandfreie und sichere Betrieb des Produktes setzt sachgemäßen Transport, sachgemäße
Lagerung, Aufstellung und Montage sowie sorgfältige Bedienung und Instandhaltung voraus.
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Ausgabe 02/2018 1.2 Seriennummer der Docking Station
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1.2.3 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts können sowohl Gefahren für Leib und
Leben als auch Sachbeschädigungen auftreten. Aus diesem Grunde ist eine nicht bestimmungs-
gemäße Verwendung untersagt. Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung übernimmt die
ASM Assembly Systems GmbH&Co.KG keine Haftung für eventuell auftretende Schäden und
keine Garantie für einwandfreies und funktionsgemäßes Arbeiten der Komponenten.
Zu einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Automaten zählt beispielsweise
– Die Verwendung zu anderen Zwecken, als im „Bestimmungsgemäßen Gebrauch“ definiert,
also auch der Gebrauch von Leiterplatten und Bauelementen, die außerhalb der Spezifikation
liegen.
– Der Transport, die Aufstellung und der Energieanschluss (elektrisch und/oder pneumatisch)
sowie der Schnittstellenanschluss zum SIPLACE-Bestückautomaten unter anderen, als in
dieser Bedienungsanleitung und in der Installationsanleitung definierten Aufstell- und An-
schluss- und Betriebsbedingungen.
– Der elektrische Anschluss der Docking Station an die Betriebsspannung, wenn die Aufstel-
lung noch nicht abgeschlossen und überprüft wurde.
– Das Verwenden von nicht autorisierten Ersatzteilen, nicht autorisiertem Zubehör und Zusatz-
modulen.
– Das Bedienen der Docking Station und des SIPLACE-Bestückautomaten sowie das Ausfüh-
ren von Arbeiten durch nicht ausreichend geschultes, nicht qualifiziertes Personal.
– Das Ausführen von Service- und Instandhaltungsarbeiten durch hierfür nicht qualifiziertes
Personal sowie von Arbeiten, die über das in den entsprechenden Dokumentationen be-
schriebene Maß hinausgehen.
– Das Entfernen von Abdeckungen durch hierfür nicht autorisiertes Personal.
– Der Betrieb der Docking Station und/oder des SIPLACE-Bestückautomaten bei manipulierten
oder entfernten Sicherheitseinrichtungen.
– Das Nichtbeachten der Hinweise in der Bedienungsanleitung der Docking Station oder zu
weiterführenden Arbeiten in der Instandhaltungs-, Service- und Installationsanleitung der
Docking Station.
– Das Nichtbeachten der Hinweise in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Bestückautoma-
ten oder anderer an die Docking Station angrenzender Maschinen und somit Betreiben der
Docking Station in Unkenntnis über das Zusammenwirken der einzelnen Maschinen.
– das Verwenden von nicht zugelassenen Bauelemente-Zuführmodulen.
– das Verwenden von nassen Reinigungstüchern