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Betriebsanleitung SIPLACE 80S-20/F4/F5 1 Betriebssicherheit Ausgabe 05/99 ab Softwareversion SR.405.xx 1.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern 1 - 39 3. Autorisierte Mitarbeit er . Diese P ersonen in…

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1 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE 80S-20/F4/F5
1.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern Ausgabe 05/99 ab Softwareversion SR.405.xx
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Testen Sie die Verriegelung des Automaten, indem Sie einfach den Start-Taster drücken.
7. Folgende Schritte sind nötig, um den Automaten wieder betriebsbereit zu machen.
8. Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Sorgen Sie dafür, daß das autorisierte Personal sämtliches Werkzeug
entfernt und alle Sicherheitseinrichtungen wieder in Kraft setzt.
9. Unterrichten Sie alle betroffenen Mitarbeiter
Informieren Sie alle Arbeiter in dem betreffenden Bereich, daß die Maschine wieder in Betrieb genommen
wird, ehe Sie auch nur eines der Schlösser bzw. Warnschilder entfernen.
10. Entfernen der Schlösser/Warnschilder
Jeder dazu autorisierte Mitarbeiter muß sein eigenes Schloß entfernen und unter Verschluß nehmen.
11. Schalten Sie den Automaten ein und lassen Sie während des Betriebs autorisiertes Personal überprüfen,
ob die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
1.6.3 Testen
Wartungspersonal oder Elektriker dürfen die Schaltungen testen, indem sie diese kurzzeitig aktivieren, ohne
das Verriegelungsverfahren aufzuheben. Dies allerdings nur, wenn keine weiteren Personen mehr Arbeiten
an der zu testenden Baugruppe ausführen.
Es ist außerordentlich wichtig, daß alle weiteren Startschalter mit dem Warnschild „Nicht in Betrieb nehmen“
gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in dieser Zeit zu verhindern.
1.6.4 Verantwortung und Pflichten
1. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Wartungspersonals und der Elektriker sicherzustellen, daß
dieses Verfahren eingehalten wird.
2. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Wartungspersonal und der
Elektriker, sein Personal in dieses Verfahren einzuweisen.
3. Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung des Sicher-
heitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und den Managern der ver-
schiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verriegeln und Kennzeichnen der
Verriegelung der Automaten zu regeln.
1.6.5 Schulung
1. Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, daß jeder Mitarbeiter geschult werden muß, nicht jeder Mitarbeiter aber
der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche Schulungsmaßnahmen nicht für
jeden einzelnen erforderlich.
2. Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Kategorien mit
eigenem Schulungsniveau unterteilt.
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3. Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Wartungs- und Service-
arbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung wissen. Zunächst müssen sie alle
Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein,
Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten
der Elektrik, Mechanik, Hydraulik, Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter
all diese Energiequellen erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu
regeln und gefahrlos freizusetzen.
4. Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die deaktiviert wer-
den sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten, dessen Anlagen verriegelt wer-
den müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden muß. Diesen Mitarbeitern muß das Wesen
des Energieregelungsprograms klar gemacht werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/
Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie
diese nicht entfernen dürfen.
5. Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die nicht von die-
sem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Ingenieure, Manager und höheres Manage-
ment. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den Anlagen hat, die verriegelt werden
müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden muß, ist ein gewisses Maß an Schulung ange-
bracht.
6. Um das Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren zu analisieren, wird die mit Sicherheitsfragen betraute
Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen dieser Inspektion wird die
Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfahrens befolgt werden. Je nach Lage der
Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren formal überprüfen oder eine erneute Schulung zum
Verfahren veranlassen.
1.6.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro Jahr.
1.6.7 Anhang
Dieses Verfahren beinhaltet die Mindestanforderungen, die an das Verfahren zum Verriegeln bzw. Anbringen
von Warnschildern am Automaten bei Wartungs- und Servicearbeiten gestellt werden. Zusätzliche Sicher-
heitsmaßnahmen, die nötig sind, um die Arbeit sicher zu beenden, können von der Arbeitssicherheit, dem
Sicherheitsbeauftragten, dem Sicherheitskommittee und der Gesundheitsabteilung spezifiziert werden.
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