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Betriebsanleitung SIPLACE F5/F5 HM 2 Bet riebssicherheit Softwareversion SR.407.xx Ausgabe 01/2001 DE 2. 8 EGB-Richtlinien 117 2.8 EGB-Richtlinien 2.8.1 W as bedeutet EGB? Fast alle modernen Baugrup pen sind mit hochi nt…
2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE F5/F5 HM
2.7 Emission und Ergonomie des Monitors Softwareversion SR.407.xx Ausgabe 01/2001 DE
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2.7 Emission und Ergonomie des Monitors
2.7.1 Röntgenstrahlung
Die im Monitor erzeugte Röntgenstrahlung ist durch die eigensichere Kathodenstrahlröhre ausrei-
chend abgeschirmt. Die abgegebene Ortsdosisleistung ist kleiner als 1 µS/h (Mikro-Sievert pro
Stunde). Die Beschleunigungsspannung ist gerätetechnisch auf maximal 26 kV begrenzt. 2
Der Monitor entspricht der deutschen Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgen-
strahlen. Darüber hinaus entspricht die Emission der Röntgenstrahlung des Monitors den DHHS-
Rules 21 CFR, Unterabschnitt J am Tage der Herstellung und den FCC-Rules, Teil 15. 2
2.7.2 Ergonomie und elektromagnetische Emission
Der Monitor erfüllt die Bedingungen für Ergonomie (nach ISO 9241-3) und Sicherheit (nach EN
60950). 2
Die niederfrequenten elektromagnetischen Emission unterschreiten die Empfehlungen nach MPR
II des schwedischen Strahleninstituts Stockholm. 2

Betriebsanleitung SIPLACE F5/F5 HM 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.407.xx Ausgabe 01/2001 DE 2.8 EGB-Richtlinien
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2.8 EGB-Richtlinien
2.8.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr emp-
findlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung. 2
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (Electro-
static Sensitive Device). 2
Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder Verpackungen
weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und damit auf die Be-
rührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin. 2
EGBs können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unter-
halb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten
bereits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elek-
trostatisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen Über-
spannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als
fehlerhaft erkannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten einstellen
kann.
2
2.8.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
– Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten Bau-
elementen fernzuhalten!
– Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von Mensch,
Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
2.8.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen
auf keinen Fall so an, dass dabei Bauelementepins oder Leiterbahnen berührt werden. 2
Bauelemente dürfen nur berührt werden, 2
– wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
– wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.
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2.8 EGB-Richtlinien Softwareversion SR.407.xx Ausgabe 01/2001 DE
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Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muss der eigene Körper entladen werden.
Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, dass unmittelbar vorher ein leitfähiger, geer-
deter Gegenstand berührt wird (beispielsweise metallblanke Schaltschrankteile, eine Wasserlei-
tung usw.).
2
Bringen Sie Baugruppen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stoffen in Berührung, z.B.
Kunststofffolien, isolierende Tischplatten oder Bekleidungsteile aus Kunstfaser. 2
Legen Sie Baugruppen nur auf leitfähigen Unterlagen ab (Tisch mit EGB-Auflage, leitfähiger EGB-
Schaumstoff, EGB-Verpackungsbeutel, EGB-Transportbehälter). 2
Bringen Sie Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren oder Fernsehgerä-
ten. Halten Sie zum Bildschirm einen Mindestabstand von > 10 cm ein. 2
2.8.4 Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
An den Baugruppen darf nur dann gemessen werden, wenn 2
– das Messgerät geerdet ist (z.B über Schutzleiter) oder
– vor dem Messen bei potentialfreiem Messgerät der Messkopf kurzzeitig entladen wird (z.B me-
tallblankes Steuerungsgehäuse berühren).
Å Verwenden Sie nur einen geerdeten Lötkolben, wenn Sie löten.
2.8.5 Versenden von EGB-Baugruppen
Bewahren Sie Baugruppen und Bauelemente grundsätzlich in leitfähiger Verpackung (z.B. metal-
lisierten Kunststoffschachteln oder Metallbüchsen) auf bzw. versenden Sie diese auch in leitfähi-
ger Verpackung. 2
Sind Verpackungen nicht leitend, müssen Sie die Baugruppen vor dem Verpacken leitend umhül-
len werden. Verwenden Sie dazu beispielsweise leitfähigen Schaumgummi, EGB-Beutel, Haus-
halts-Alufolie oder Papier - unter keinen Umständen aber Kunststofftüten oder -folien). 2
Achten Sie bei Baugruppen mit eingebauten Batterien darauf, dass die leitfähige Verpackung die
Batterieanschlüsse nicht berührt oder kurzschließt und decken Sie gegebenenfalls Anschlüsse
zuvor mit Isolierband oder Isoliermaterial ab. 2
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