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1 Hardware- / Software-Installation Betriebsanleitung Linienrechner UNIX 1.3 Software-Installation Software-Version 40 2.xx Ausgabe 06/96 1 - 30

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. Betriebsanleitung Linienrechner UNIX
Software-Version 402.xx Ausgabe 06/96
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1 Hardware- / Software-Installation Betriebsanleitung Linienrechner UNIX
1.3 Software-Installation Software-Version 402.xx Ausgabe 06/96
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Betriebsanleitung Linienrechner UNIX 1 Hardware- / Software-Installation
Software-Version 402.xx Ausgabe 06/96 1.3 Software-Installation
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Es wird ein Hinweis über das Handling mit OEM-Software angezeigt und die noch erforderlichen
Arbeitsschritte, welche nach dem Start des LR-Programms durchzuführen sind (Konsistenzprü-
fung mittels Datenmanager über Stationen und Rüstungen und Linienkonfiguration).
Meldungen nach dem Lesen mit einer beliebigen Taste bestätigen.
Nach ca. 3 Minuten erscheint am Bildschirm eine Meldung, die zum Rebooten des Systems auf-
fordert.
** Safe to Power Off **
- or -
** Press Any Key to Reboot **
Streamerband entfernen und beliebige Taste auf der Tastatur drücken.
Das Rechnersystem bootet neu, und nach kurzer Zeit wird die "Login"-Dialogbox (siehe Kap.2,
Abschn. 2.2.1) angezeigt.
In das "..... login"-Editierfeld
plr
eingeben und 2 x die RETURN-Taste betätigen.
Die LR-Software wird mit der gewählten Desktop-Konfiguration und Sprache gestartet.
ACHTUNG !
Wurde eine
Erstinstallation
der LR-Software durchgeführt, ist es nach dem Starten der Software
unbedingt erforderlich, zuerst die Stationen mit Hilfe des Konfigurations-Editors (siehe Kap. 12) zu
konfigurieren. Danach muß mit Hilfe des Anlagen-Editors die Linie konfiguriert werden (siehe Kap. 12).
Wurde ein
Update
oder
Upgrade
der LR-Software durchgeführt, ist es nach dem Starten der Soft-
ware unbedingt erforderlich, zuerst die Stationen und anschließend alle Rüstungen mit Hilfe des
"Konsistenzprüfers" konsistent aufzubereiten (siehe Kap. 4).
Nachdem die Konsistenzprüfung abgeschlossen ist, müssen die Stationen noch mit Hilfe des "Über-
setzers für Stationen" übersetzt werden (siehe Kap. 4).