Instrucciones de uso_HF3_14_es.pdf - 第574页
9 2KE0041502 - deutsch _BA 04.1 1.2010 DEUTSCH 1.5.2 Betrieb Der Eigentümer bzw. der Betreiber des Kühlaggregates ist verpflichtet, Maßnahmen für Notfälle (Unfälle und Störungen) festzulegen. Unter Beachtung der vorliege…

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1.4 Umgang mit Kältemittel
Beim Umgang mit Kältemittel sind die gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien zu
befolgen. Nur sachkundiges Personal darf solche Arbeiten durchführen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von nicht mehr verwendbarem
Kältemittel und Anlagenteilen obliegt dem Betreiber des Kühlaggregates.
1.5 Sicherheitstechnische Anforderungen
an das Betreiben von Kühlaggregaten innerhalb der Europäischen Union
Die nachfolgenden Hinweise gelten für Kühlaggregate mit geschlossenem Kältemittelkreislauf,
die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft betrieben werden. Ggf. gelten in einigen
Mitgliedsstaaten weitergehende Forderungen, z.B. aus umweltpolitischen Gründen.
In den Kühlaggregaten sind Komponenten eingebaut, deren Betriebsdrücke die Anwendung der
Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG und der EN 378 (Teil 1 - 4, Stand September 2000) erfordern.
Neben den Forderungen an Auslegung, Ausrüstung und Prüfungen des Kühlaggregates vor der
Auslieferung hat auch der Betreiber derartiger Anlagen entsprechend der Norm EN 378 bzw.
weiterer nationaler Vorschriften auferlegte Pflichten. Diese betreffen Aufstellung, Betrieb und
Wiederholungsprüfung von Kühlaggregaten.
1.5.1 Aufstellung
Bei Aufstellung des Kühlaggregates in Unter- oder Obergeschossen eines Gebäudes ohne
ausreichende Notausgänge sind gemäß EN 378 Forderungen an den Aufstellungsort für den
Schutz von Personen vorgegeben.
In Bezug auf die vorhandene Kältemittelfüllmenge des Kühlaggregates darf das Raumvolumen
nicht unterschritten werden.
Kältemittel
R134a
WKS 40.02-NE 9
Notwendige Mindestraumgrößen in [m³] für die Aufstellung von Kühlaggregate in Abhängigkeit
des eingesetzten Kältemittels.
Dadurch ist gewährleistet das ein Kältemittelaustritt (Leckage) im Havariefall und somit eine
Sauerstoffverdrängung keine gesundheitliche Auswirkung auf Personen hat.
1. Zu Ihrer Sicherheit

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1.5.2 Betrieb
Der Eigentümer bzw. der Betreiber des Kühlaggregates ist verpflichtet,
Maßnahmen für Notfälle (Unfälle und Störungen) festzulegen. Unter Beachtung der
vorliegenden Betriebsanleitung muß der Betreiber eine Kurzanweisung erstellen und seinen
Mitarbeitern bekannt geben.
Die Kurzanweisung ist in unmittelbarer Nähe des Kühlaggregates deutlich lesbar
anzubringen.
Siehe Muster Kurzanweisung
Der Eigentümer bzw. Betreiber ist verpflichtet für das Kühlaggregat ein
Anlagenprotokoll zu führen.
Das Anlagenprotokoll muß entweder in der Nähe des Kühlaggregates bereitgehalten werden,
oder bei Speicherung der Angaben auf einem Computer des Eigentümers oder Betreibers, muß
ein Ausdruck bei dem Kühlaggregat aufbewahrt werden. Es ist sicherzustellen, dass die
Angaben einem Sachkundigen bei Reparaturen und Wiederholungsprüfungen zugänglich sind.
Siehe Muster Anlagenprotokoll
1.5.3 Wiederholungsprüfung
Auf Grundlage der EN 378 sind zur Einhaltung von Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheit für die Kühlaggregate regelmäßige Prüfungen ( Wiederholungsprüfungen) durch
befähigte Personen vorgeschrieben.
Für die Durchführung der Wiederholungsprüfung ist der Betreiber verantwortlich.
(Siehe Kapitel Wiederholungsprüfung).
1.6 Verwendungszweck des Kühlaggregates
Das hier beschriebene Kühlaggregat ist ausschließlich zur Kühlung von Wasser in den
angegebenen Temperatureinsatzgrenzen konzipiert.
1. Zu Ihrer Sicherheit

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2. BESCHREIBUNG DES KÜHLAGGREGATES
Das Kühlaggregat ist eine anschlussfertige Anlage mit Kältemittel-, Wasserkreislauf
einschließlich aller für den automatischen Betrieb erforderlichen Armaturen und
Regeleinrichtungen.
Die dem Wasser entzogene Wärme wird über den Kältemittelkreislauf, mit Hilfe der
Ventilatoren, an die Umgebungsluft abgeführt.
2.1 Kältemittelkreislauf
Der Kältemittelkreislauf ist ein geschlossenes System, in dem das Kältemittel als Arbeitsstoff
zirkuliert.
Das vom Verbraucher erwärmte Wasser wird im Verdampfer (3) rückgekühlt. Dabei wird das
flüssige Kältemittel im Gegenstrom zum Wasser geführt. Unter Aufnahme der Abwärme vom
Verbraucherkühlwasser verdampft das Kältemittel.
Das nunmehr gasförmige Kältemittel wird von dem Verdichter (1) angesaugt und verdichtet
(Druck- und Temperaturerhöhung). Auch die Verdichterenergie wird von dem Kältemittel
aufgenommen und von den Verflüssigern (2) als Abwärme mit Hilfe des Ventilators an die
Umgebungsluft abgegeben.
Das Kältemittel wird hierdurch verflüssigt und gelangt über Flüssigkeitssammler, Absperrventil,
Filtertrockner und Schauglas vor das Expansionsventil (4). Dieses lässt temperaturabhängig
flüssiges Kältemittel in den Verdampfer.
Der Kreislauf ist nun geschlossen.
Prinzipfliessbild, Kältemittelkreislauf
2. Beschreibung des Kühlaggregates