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Betriebsanleitung SIPLACE CS 2 Betriebssicherheit Softwareversion SR.408.xx Ausgabe 03/ 2006 DE 2.1 Sicherheitshinweise 17 2 Betriebssicherheit 2.1 Sich erheit shinwei se 2.1.1 Konvent ion zur V erw endung von Gefahrensy…

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1 Einleitung Betriebsanleitung SIPLACE CS
1.8 Abkürzungen Softwareversion SR.408.xxAusgabe 03/2006 DE
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Betriebsanleitung SIPLACE CS 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.408.xx Ausgabe 03/2006 DE 2.1 Sicherheitshinweise
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2 Betriebssicherheit
2.1 Sicherheitshinweise
2.1.1 Konvention zur Verwendung von Gefahrensymbolen
Diese Anleitung enthält Hinweise, die Sie zu Ihrer persönlichen Sicherheit sowie zur Vermeidung
von Sachschäden beachten müssen. Die Hinweise sind durch Warndreiecke hervorgehoben und
je nach Gefährdungsgrad folgendermaßen dargestellt:
2
GEFAHR oder
im Sinne dieser Anleitung bedeutet, dass Tod, schwere Körperverletzung oder erheblicher Sach-
schaden eintreten
werden
, wenn die Gefahrenhinweise nicht beachtet werden.
2
WARNUNG oder
im Sinne dieser Anleitung bedeutet, dass Tod, schwere Körperverletzung oder erheblicher Sach-
schaden eintreten
können
, wenn die Warnhinweise nicht beachtet werden.
2
VORSICHT oder
im Sinne dieser Anleitung bedeutet, dass eine leichte Körperverletzung oder ein Sachschaden
eintreten kann, wenn die Vorsichthinweise nicht beachtet werden.
HINWEIS
im Sinne dieser Anleitung ist eine wichtige Information über das Produkt oder den jeweiligen Teil
der Anleitung auf die besonders aufmerksam gemacht werden soll.
2.1.2 Qualifiziertes Personal
Qualifiziertes bzw. ausreichend geschultes Personal bedeutet, dass diese Personen mit der Auf-
stellung, dem Betrieb und der Instandhaltung des Bestückautomaten und der Zusatzgeräte ver-
traut sind und über eine entsprechende Qualifikation verfügen, wie z.B:
Die Ausbildung oder Unterweisung bzw. Berechtigung, Stromkreise und Anlagenteile gemäß
den Standards der Sicherheitstechnik ein- und auszuschalten, freizuschalten, zu erden oder
zu kennzeichnen.
Die Ausbildung oder Unterweisung gemäß den Standards der Sicherheitstechnik in Pflege und
Gebrauch einer angemessenen Sicherheitsausrüstung.
Die Schulung in Erster Hilfe.
2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE CS
2.1 Sicherheitshinweise Softwareversion SR.408.xxAusgabe 03/2006 DE
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2.1.3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Produkt darf nur für die in den Katalogen und den technischen Beschreibungen vorgesehe-
nen Einsatzfälle, d. h. zum Bestücken von SMD-Bauelementen, und nur in Verbindung mit von
Siemens A&D empfohlenen bzw. zugelassenen Fremdgeräten und -komponenten verwendet
werden. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch übernimmt SIEMENS A&D keine Haftung für even-
tuell auftretende Schäden und keine Garantie für einwandfreies und funktionsgemäßes Arbeiten
der Komponenten.
Zum bestimmungsgemäßem Gebrauch gehört auch das Beachten aller Hinweise in der
Betriebsanleitung.
Der einwandfreie und sichere Betrieb des Produktes setzt sachgemäßen Transport, sachge-
mäße Lagerung, Aufstellung und Montage sowie sorgfältige Bedienung und Instandhaltung vor-
aus.
2.1.4 Bestimmungswidriger Gebrauch
Bei bestimmungswidrigem Gebrauch des Produkts können sowohl Gefahren für Leib und Leben
als auch Sachbeschädigungen auftreten. Aus diesem Grunde ist ein bestimmungswidriger Ge-
brauch untersagt. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch übernimmt SIEMENS A&D keine
Haftung für eventuell auftretende Schäden und keine Garantie für einwandfreies und funktionsge-
mäßes Arbeiten der Komponenten.
Zu einem bestimmungswidrigen Gebrauch des Automaten zählt beispielsweise
der Betrieb des Bestückautomaten bei außer Funktion gesetzten oder entfernten Sicherheits-
einrichtungen.
das Bestücken von Bauelementen, die nicht der zulässigen Spezifikation entsprechen.
das Verwenden von nicht zugelassenen Bauelemente-Zuführmodulen.
das Verwenden von nicht autorisiertem Zubehör und Zusatzmodulen.
das Bedienen des Bestückautomaten von nicht qualifiziertem Personal.
der Betrieb des Bestückautomaten ohne Eingreifschutz ("Dummy-Feeder"), falls nicht alle
Stellplätze mit Zuführmodulen belegt sind.
die nicht eindeutige Zuordnung der elektrischen Anschlussleitungen zu jedem Automaten so-
wie zu den installierten Optionen.
der gleichzeitige Aufenthalt von mehr als einer Person beim Nachrüsten an einem BE-Wagen-
Stellplatz.