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Betriebsanleitung SIPLACE CS 2 Betriebssicherheit Softwareversion SR.408.xx Ausgabe 03/2006 DE 2.9 Verrie geln des Automaten und Anbringen von Warnschildern 57 2.9.4 V erantwortung und Pflichten Es gehör t zu den Aufgabe…

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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE CS
2.9 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern Softwareversion SR.408.xxAusgabe 03/2006 DE
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Schloss angebracht werden kann. In diesen Fällen müssen Warnschilder an den freige-
schalteten Maschinen angebracht werden, um die Mitarbeiter davon zu unterrichten, dass
die Maschine zu Servicezwecken freigeschaltet worden ist. Das Schild muss sicher be-
festigt werden, es muss von allen Seiten einsehbar sein und darf nur von demjenigen ent-
fernt werden, der es angebracht hat.
Æ Freisetzen gespeicherter Energie
Gespeicherte Energien in der Druckluftversorgung und elektrische Energien in Elektrolytkon-
densatoren müssen durch geeignete Maßnahmen freigesetzt sein.
Warten Sie dazu nach dem Abschalten des Automaten die in den Abschnitten 2.6
und 2.7
angegebenen Entlade- bzw. Druckabbauzeiten ab, um am Automaten gefahrlos arbeiten
zu können.
Æ Überprüfen der Verriegelung.
Testen Sie die Verriegelung des Automaten, indem Sie einfach den Start-Taster drücken.
Æ Folgende Schritte sind nötig, um den Automaten wieder betriebsbereit zu machen.
Æ Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Sorgen Sie dafür, dass das autorisierte Personal sämtli-
ches Werkzeug entfernt und alle Sicherheitseinrichtungen wieder in Kraft setzt.
Æ Unterrichten Sie alle betroffenen Mitarbeiter
Informieren Sie alle Arbeiter in dem betreffenden Bereich, dass die Maschine wieder in Betrieb
genommen wird, ehe Sie auch nur eines der Schlösser bzw. Warnschilder entfernen.
Æ Entfernen der Schlösser/Warnschilder
Jeder dazu autorisierte Mitarbeiter muss sein eigenes Schloss entfernen und unter Verschluss
nehmen.
Æ Schalten Sie den Automaten ein und lassen Sie während des Betriebs autorisiertes Personal
überprüfen, ob die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
2.9.3 Testen
Instandhaltungspersonal oder Elektriker dürfen die Schaltungen testen, indem sie diese kurzzei-
tig aktivieren, ohne das Verriegelungsverfahren aufzuheben. Dies allerdings nur, wenn keine
weiteren Personen mehr Arbeiten an der zu testenden Baugruppe ausführen.
Es ist außerordentlich wichtig, dass alle weiteren Starttaster mit dem Warnschild „Nicht in Betrieb
nehmen“ gekennzeichnet sind, um so ein unbeabsichtigtes Starten der Anlage in dieser Zeit zu
verhindern.
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2.9.4 Verantwortung und Pflichten
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Instandhaltungspersonals und der Elektriker sicher-
zustellen, dass dieses Verfahren eingehalten wird.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungsper-
sonal und der Elektriker, sein Personal in dieses Verfahren einzuweisen.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung des
Sicherheitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und den Mana-
gern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verriegeln und
Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
2.9.5 Schulung
Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder Mit-
arbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche Schu-
lungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Kate-
gorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Instandhal-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung wis-
sen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte
Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten
Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik, Hydraulik,
Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese Energiequel-
len erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu regeln und
gefahrlos freizusetzen.
Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die
deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten, dessen
Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden muss.
Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms klar gemacht werden.
Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist, wie
die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie diese nicht entfernen dürfen.
Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die nicht
von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager und höheres Ma-
nagement. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den Anlagen hat, die
verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden muss, ist ein ge-
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wisses Maß an Schulung angebracht.
Um das Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicherheitsfra-
gen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen die-
ser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfahrens
befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren formal
überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
2.9.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.