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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE CS 2.9 Verriegeln de s Automaten und Anbringen von Wa rnsc hildern Softwareversion S R.408.xxAusgabe 03/2006 D E 58 wisses Maß an Schul ung ang ebracht. – Um d as V err iege…

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Betriebsanleitung SIPLACE CS 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.408.xx Ausgabe 03/2006 DE 2.9 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern
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2.9.4 Verantwortung und Pflichten
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Instandhaltungspersonals und der Elektriker sicher-
zustellen, dass dieses Verfahren eingehalten wird.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungsper-
sonal und der Elektriker, sein Personal in dieses Verfahren einzuweisen.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, unter Einbeziehung des
Sicherheitskommittees, der Gesundheitsbehörden (Health Service Department) und den Mana-
gern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verriegeln und
Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
2.9.5 Schulung
Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder Mit-
arbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche Schu-
lungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Kate-
gorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt.
Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Instandhal-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung wis-
sen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte
Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten
Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik, Hydraulik,
Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese Energiequel-
len erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu regeln und
gefahrlos freizusetzen.
Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die
deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten, dessen
Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden muss.
Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms klar gemacht werden.
Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist, wie
die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie diese nicht entfernen dürfen.
Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die nicht
von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager und höheres Ma-
nagement. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den Anlagen hat, die
verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden muss, ist ein ge-
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wisses Maß an Schulung angebracht.
Um das Verriegelung-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicherheitsfra-
gen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen die-
ser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfahrens
befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren formal
überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
2.9.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr.
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Softwareversion SR.408.xx Ausgabe 03/2006 DE 2.10 EGB-Richtlinien
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2.10 EGB-Richtlinien
2.10.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr
empfindlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche e
lektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (E
lectro-
static S
ensitive Device).
Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder Verpackungen
weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und damit auf die
Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin.
EGB können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unter-
halb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen
treten bereits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem
nicht elektrostatisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die sol-
chen Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht
sofort als fehlerhaft erkannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten
einstellen kann.
2.10.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten Bau-
elementen fernzuhalten!
Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von Mensch,
Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
2.10.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen
auf keinen Fall so an, dass dabei Bauelementepins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.