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Betriebsanleitung SIPLACE F5/F5 HM 2 Bet riebssicherheit Softwareversion SR.407.xx Ausgabe 01/2001 DE 2.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern 115 2.6.6 Ü berpr ü fung Dieses V e rfahren wird je nach …
2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE F5/F5 HM
2.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern Softwareversion SR.407.xx Ausgabe 01/2001 DE
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Managern der verschiedensten Abteilungen und Vizepräsidenten das Verfahren zum Verrie-
geln und Kennzeichnen der Verriegelung der Automaten zu regeln.
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2.6.5 Schulung
1. Mitarbeitertraining
Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder Mit-
arbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche Schu-
lungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich. 2
2. Um festzulegen, wieviel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Kate-
gorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt. 2
3. Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die Instandhal-
tungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Energieregelung wis-
sen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen können. Autorisierte
Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu finden, die nicht auf den ersten
Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der Elektrik, Mechanik, Hydraulik,
Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald diese Mitarbeiter all diese Energiequel-
len erkennen können, müssen sie geschult werden, die Energie freizuschalten, zu regeln und
gefahrlos freizusetzen.
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4. Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Maschinen oder Baugruppen bedienen, die
deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten, dessen
Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekennzeichnet werden muss.
Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungsprograms klar gemacht werden.
Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist,
wie die Schlösser und Warnschilder aussehen und warum sie diese nicht entfernen dürfen.
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5. Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw. die nicht
von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Ingenieure, Manager und
höheres Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu den Anla-
gen hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet werden muss,
ist ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
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6. Um das Verriegelungs-/Kennzeichnungsverfahren zu analysieren, wird die mit Sicherheitsfra-
gen betraute Abteilung in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchführen. Im Rahmen die-
ser Inspektion wird die Sicherheitsabteilung dokumentieren, ob alle Aspekte des Verfahrens
befolgt werden. Je nach Lage der Dinge wird die Sicherheitsabteilung das Verfahren formal
überprüfen oder eine erneute Schulung zum Verfahren veranlassen.
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2.6.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr. 2
2.6.7 Anhang
Dieses Verfahren beinhaltet die Mindestanforderungen, die an das Verfahren zum Verriegeln bzw.
Anbringen von Warnschildern am Automaten bei Instandhaltungs- und Servicearbeiten gestellt
werden. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, die nötig sind, um die Arbeit sicher zu beenden,
können von der Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten, dem Sicherheitskommittee und
der Gesundheitsabteilung spezifiziert werden.
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2.7 Emission und Ergonomie des Monitors Softwareversion SR.407.xx Ausgabe 01/2001 DE
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2.7 Emission und Ergonomie des Monitors
2.7.1 Röntgenstrahlung
Die im Monitor erzeugte Röntgenstrahlung ist durch die eigensichere Kathodenstrahlröhre ausrei-
chend abgeschirmt. Die abgegebene Ortsdosisleistung ist kleiner als 1 µS/h (Mikro-Sievert pro
Stunde). Die Beschleunigungsspannung ist gerätetechnisch auf maximal 26 kV begrenzt. 2
Der Monitor entspricht der deutschen Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgen-
strahlen. Darüber hinaus entspricht die Emission der Röntgenstrahlung des Monitors den DHHS-
Rules 21 CFR, Unterabschnitt J am Tage der Herstellung und den FCC-Rules, Teil 15. 2
2.7.2 Ergonomie und elektromagnetische Emission
Der Monitor erfüllt die Bedingungen für Ergonomie (nach ISO 9241-3) und Sicherheit (nach EN
60950). 2
Die niederfrequenten elektromagnetischen Emission unterschreiten die Empfehlungen nach MPR
II des schwedischen Strahleninstituts Stockholm. 2