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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE F5/F5 HM 2.7 Emission und Ergonomie des Monitors Softwareversion S R.407.xx Ausgab e 01/2001 DE 116 2.7 Emission und Ergonomie des Monitors 2.7.1 R ö ntgenstrahlung Die im M…
Betriebsanleitung SIPLACE F5/F5 HM 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.407.xx Ausgabe 01/2001 DE 2.6 Verriegeln des Automaten und Anbringen von Warnschildern
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2.6.6 Überprüfung
Dieses Verfahren wird je nach Sachlage überprüft und geändert, mindestens aber einmal pro
Jahr. 2
2.6.7 Anhang
Dieses Verfahren beinhaltet die Mindestanforderungen, die an das Verfahren zum Verriegeln bzw.
Anbringen von Warnschildern am Automaten bei Instandhaltungs- und Servicearbeiten gestellt
werden. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, die nötig sind, um die Arbeit sicher zu beenden,
können von der Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten, dem Sicherheitskommittee und
der Gesundheitsabteilung spezifiziert werden.
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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE F5/F5 HM
2.7 Emission und Ergonomie des Monitors Softwareversion SR.407.xx Ausgabe 01/2001 DE
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2.7 Emission und Ergonomie des Monitors
2.7.1 Röntgenstrahlung
Die im Monitor erzeugte Röntgenstrahlung ist durch die eigensichere Kathodenstrahlröhre ausrei-
chend abgeschirmt. Die abgegebene Ortsdosisleistung ist kleiner als 1 µS/h (Mikro-Sievert pro
Stunde). Die Beschleunigungsspannung ist gerätetechnisch auf maximal 26 kV begrenzt. 2
Der Monitor entspricht der deutschen Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgen-
strahlen. Darüber hinaus entspricht die Emission der Röntgenstrahlung des Monitors den DHHS-
Rules 21 CFR, Unterabschnitt J am Tage der Herstellung und den FCC-Rules, Teil 15. 2
2.7.2 Ergonomie und elektromagnetische Emission
Der Monitor erfüllt die Bedingungen für Ergonomie (nach ISO 9241-3) und Sicherheit (nach EN
60950). 2
Die niederfrequenten elektromagnetischen Emission unterschreiten die Empfehlungen nach MPR
II des schwedischen Strahleninstituts Stockholm. 2

Betriebsanleitung SIPLACE F5/F5 HM 2 Betriebssicherheit
Softwareversion SR.407.xx Ausgabe 01/2001 DE 2.8 EGB-Richtlinien
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2.8 EGB-Richtlinien
2.8.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr emp-
findlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung. 2
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (Electro-
static Sensitive Device). 2
Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder Verpackungen
weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und damit auf die Be-
rührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin. 2
EGBs können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unter-
halb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten
bereits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elek-
trostatisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen Über-
spannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als
fehlerhaft erkannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten einstellen
kann.
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2.8.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
– Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten Bau-
elementen fernzuhalten!
– Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von Mensch,
Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
2.8.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen
auf keinen Fall so an, dass dabei Bauelementepins oder Leiterbahnen berührt werden. 2
Bauelemente dürfen nur berührt werden, 2
– wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
– wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.