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Betriebsanleitung SIPLACE SX1/ SX2 Edition V2 und V3 2 Betriebssi cherheit Ab Softwareversion SR.713.1 Ausgabe 12/2020 2.10 EGB-Richtlinien 101 2.10 EGB-Richtlinien 2.10.1 W as bedeutet EGB? Fast alle modern en Baugruppe…

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2 Betriebssicherheit Betriebsanleitung SIPLACE SX1/SX2 Edition V2 und V3
2.9 Verriegeln und Anbringen von Warnschildern Ab Softwareversion SR.713.1 Ausgabe 12/2020
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2.9.4 Verantwortung und Pflichten
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Instandhaltungs- und Servicepersonals sicher-
zustellen, dass dieses Verfahren eingehalten wird.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des unmittelbar Vorgesetzten des Instandhaltungs-
und Servicepersonals, diesen Personenkreis in dieses Verfahren einzuweisen.
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten, das Verfahren zum
Verriegeln und Kennzeichnen der Verriegelung der Bestückautomaten zu regeln.
2.9.5 Schulung
Die Sicherheitsregeln legen fest, dass jeder Mitarbeiter geschult werden muss, nicht jeder
Mitarbeiter aber der gleichen Gefahrenklasse ausgesetzt ist. Deshalb sind umfangreiche
Schulungsmaßnahmen nicht für jeden einzelnen erforderlich.
Um festzulegen, wie viel Schulung ein Mitarbeiter benötigt, werden die Mitarbeiter in drei Ka-
tegorien mit eigenem Schulungsniveau unterteilt:
Autorisierte Mitarbeiter.
Diese Personen installieren die Schlösser und Warnschilder und führen auch die In-
standhaltungs- und Servicearbeiten durch. Sie müssen deshalb am meisten über Ener-
gieregelung wissen. Zunächst müssen sie alle Energiequellen erkennen und messen
können. Autorisierte Mitarbeiter müssen auch in der Lage sein, Energiequellen zu fin-
den, die nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen sind, wie auf den Gebieten der
Elektrik, Mechanik, Hydraulik, Pneumatik, Chemie, Thermik und Gravitation. Sobald
diese Mitarbeiter all diese Energiequellen erkennen können, müssen sie geschult wer-
den, die Energie freizuschalten, zu regeln und gefahrlos freizusetzen.
Betroffene Mitarbeiter
Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die jene Bestückautomaten oder Baugruppen be-
dienen, die deaktiviert werden sollen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die in einem Bereich
arbeiten, dessen Anlagen verriegelt werden müssen bzw. diese Verriegelung gekenn-
zeichnet werden muss. Diesen Mitarbeitern muss das Wesen des Energieregelungspro-
grams klar gemacht werden. Sie müssen wissen, warum dieses Verriegelungs-/
Kennzeichnungsverfahren so wichtig ist, wie die Schlösser und Warnschilder aussehen
und warum sie diese nicht entfernen dürfen.
Alle anderen Personen
Wie der Name schon sagt fallen darunter all jene Mitarbeiter, die nicht autorisiert bzw.
die nicht von diesem Verfahren betroffen sind. Dazu gehören Büropersonal, Manager
und höheres Management. Auch wenn dieser Personenkreis keinen direkten Bezug zu
den Anlagen hat, die verriegelt werden müssen bzw. deren Verriegelung gekennzeichnet
werden muss, ist ein gewisses Maß an Schulung angebracht.
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Ab Softwareversion SR.713.1 Ausgabe 12/2020 2.10 EGB-Richtlinien
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2.10 EGB-Richtlinien
2.10.1 Was bedeutet EGB?
Fast alle modernen Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bzw. Bauelementen in
MOS-Technik bestückt. Diese elektronischen Bauelemente sind technologisch bedingt sehr emp-
findlich gegen Überspannungen und damit auch gegen elektrostatische Entladung.
Die Kurzbezeichnung für solche elektrostatisch gefährdeten Bauelementebaugruppen ist ’EGB’.
Daneben findet man häufig auch die international gebräuchliche Bezeichnung ’ESD’ (Electrostatic
Sensitive Device). Nachstehendes Symbol auf Schildern an Schränken, Baugruppenträgern oder
Verpackungen weist auf die Verwendung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen und da-
mit auf die Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Baugruppen hin.
EGB können durch Spannungen und Energien zerstört werden, die weit unterhalb
der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche Spannungen treten be-
reits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem nicht elekt-
rostatisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen
Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als fehlerhaft er-
kannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten einstellen kann.
2.10.2 Wichtige Schutzmaßnahmen gegen statische Aufladung
Die meisten Kunststoffe sind stark aufladbar und deshalb unbedingt von den gefährdeten
Bauelementen fernzuhalten!
Beim Umgang mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen ist auf gute Erdung von
Mensch, Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
2.10.3 Handhabung von EGB-Baugruppen
Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollten, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist. Fassen Sie dabei Flachbaugruppen
auf keinen Fall so an, dass dabei Bauelemente-Pins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
wenn man über EGB-Armband ständig geerdet ist oder
wenn man EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsschutzstreifen in Verbindung mit einem
EGB-Boden trägt.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muss der eigene Körper entladen werden.
Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, dass unmittelbar vorher ein leitfähiger, geer-
deter Gegenstand berührt wird (beispielsweise metallblanke Schaltschrankteile, eine Wasserlei-
tung usw.).
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Bringen Sie Baugruppen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stoffen in Berührung, z.B.
Kunststoff-Folien, isolierende Tischplatten oder Bekleidungsteile aus Kunstfaser.
Legen Sie Baugruppen nur auf leitfähigen Unterlagen ab (Tisch mit EGB-Auflage, leitfähiger EGB-
Schaumstoff, EGB-Verpackungsbeutel, EGB-Transportbehälter).
Bringen Sie Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Bildschirmen oder Fernsehge-
räten. Halten Sie zum Bildschirm einen Mindestabstand von > 10 cm ein.
2.10.4 Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
An den Baugruppen darf nur unter folgenden Bedingungen gemessen werden:
Das Messgerät ist geerdet (z.B über Schutzleiter) oder
vor dem Messen wird bei potentialfreiem Messgerät der Messkopf kurzzeitig entladen (z.B
metallblankes Steuerungsgehäuse berühren).
Verwenden Sie nur einen geerdeten Lötkolben, wenn Sie löten.
2.10.5 Versenden von EGB-Baugruppen
Bewahren Sie Baugruppen und Bauelemente grundsätzlich in leithiger Verpackung (z.B.
metallisierten Kunststoffschachteln oder Metallbüchsen) auf bzw. versenden Sie diese auch
in leitfähiger Verpackung.
Sind Verpackungen nicht leitend, müssen Sie die Baugruppen vor dem Verpacken leitend
umhüllen. Verwenden Sie dazu beispielsweise leitfähigen Schaumgummi, EGB-Beutel,
Haushalts-Alufolie oder Papier - unter keinen Umständen aber Kunststofftüten oder -folien).
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Achten Sie bei Baugruppen mit eingebauten Batterien darauf, dass die leitfähige Verpackung
die Batterieanschlüsse nicht berührt oder kurz schließt und decken Sie gegebenenfalls An-
schlüsse zuvor mit Isolierband oder Isoliermaterial ab.